Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen?

Hallo zusammen,

ich benötige Informationen zu folgendem hypothetischen Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer nutzt einen Firmenwagen und ist vom Homeoffice aus tätig. Somit
versteuert er eigentlich lediglich die 1% des Listenpreises, da sein
Weg zum Büro (Homeoffice) 0km beträgt. Nun gibt es aber anscheinend
eine relativ neue Regelung, dass auch die gelegentlichen Fahrten zur
Arbeitsstätte (Sitz der Firma) versteuert werden müssen. Die Formel
lautet Bruttolistenpreis x 0,002% x Entfernung x Fahrten zur
Arbeitsstätte. Dies bedeutet dann z.B. bei einem 30.000 EUR teuren
PKW,einer Entfernung von 150 km zur Arbeitsstätte und 4 Fahrten pro
Monat: 30.000 x 0,002% x 150 x 4 = 360,00 EUR. Zusammen mit der
1%-Regelung ergibt dies einen geldwerten Vorteil von 710,00 EUR pro
Monat (350,00 EUR + 360,00 EUR).

Angenommen der Arbeitgeber setzt nun der Einfachheit halber bei allen Homeoffice-Mitarbeitern pauschal
4 Fahrten zur Arbeitsstätte pro Monat an, obwohl dies tatsächlich eher 2-3 Fahrten sind. Wie ist hier nun vorzugehen, um
den geldwerten Vorteil korrekt zu erfassen? Laut Internetrecherche
gibt es anscheinend 2 Möglichkeiten:

1.) Entweder der Arbeitgeber nimmt im Rahmen der Gehaltsabrechnung
die Einzelbewertung beim Lohnsteuerabzug vor (tatsächlich erfolgte Fahrten). Basis für die Erfassung
wäre eine „monatliche schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers, an
welchen konkreten Tagen (mit Datum) der Firmenwagen tatsächlich für
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzt wurde.“

2.) Der Arbeitnehmer nutzt das Veranlagungsverfahren im Rahmen der
Einkommensteuer-Erklärung. Nachteile: Hier ist ein Fahrtenbuch zu
führen und nur die zuviel gezahlte Steuer (nicht die
Sozialversicherungsbeiträge) werden ggf. vom Finanzamt erstattet.

Mich würde nun interessieren, ob bei der ersten Variante ebenfalls
ein Fahrtenbuch geführt werden bzw. wie die schriftliche Erklärung
des Arbeitnehmers aussehen müsste. Ist es überhaupt zulässig, dass
ein Arbeitgeber pauschal 4 Fahrten pro Monat ansetzt? Kann er sich
evtl. aufgrund der größeren Aufwandes weigern, auf die tatsächlich
erfolgten Fahrten abzustellen?

Falls der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt und dies beim Finanzamt aufgrund der Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte einreicht,
könnte dies dann evtl. gleichzeitig negative Auswirkungen auf
die 1%-Regelung haben? Oder ist es möglich, die beiden Themen getrennt zu handhaben, also das Fahrtenbuch für die Fahrten heranzuziehen und gleichzeitig die Pauschale von 1% zu nutzen?

Ich freue mich auf alle Kommentare, Tipps und Denkanstöße. Steige bei dem Thema noch nicht so ganz durch… Danke im Voraus.

Viele Grüße
Detlef

kann ich leider nicht helfen