Hallo!
Ein fiktiver Fall:
Ein Arbeitnehmer bezahlt per Gehaltsumwandlung die volle Leasingrate eines Firmenwagens. Die Firma übernimmt die Kosten für die Tankkarte.
Muss der Arbeitnehmer geldwerten Vorteil bezahlen, obwohl er das Auto selber bezahlt? Wenn ja, kann er hier etwas steuerlich geltend machen?
Grüße
hh0815
Zuzahlungen eines Arbeitnehmers reduzieren den geldwerten Vorteil bzw. lassen ihn komplett entfallen, falls Zuzahlung = 1% des Brutto-Listenneupreises.
Mehr dazu hier:
Zuzahlungen zum Dienstwagen reduzieren die Ein-Proze…
Gruß
Alfred Gesierich
Servus,
da hier aber von „Gehaltsumwandlung“ die Rede ist, dürfte es sich um eine „Zuzahlung“ aus unversteuertem (Brutto-)gehalt handeln. In diesem Fall gibt es keine Auswirkung auf die Versteuerung des Sachbezuges.
Schöne Grüße
MM
Es mag sich überraschend anhören, aber es gibt (beim Dienstwagen) keinen Unterschied zwischen Gehaltsumwandlung und Zuzahlung.
Zuzahlung=Gehaltsumwandlung und umgekehrt.
Um das an einem Beispiel zu demonstrieren:
(Annahmen: Brutto-LP Dienstwagen =30 TEUR; keine Fahrten Whg-Arbeit)
ArbN A hat 3000 brutto + DW 300.
Nun soll er 300 zuzahlen.
Brutto 3000
- DW +300
- Zuzahlung -300
= Gesamt-Brutto 3000
ArbN B hat vorher 3000 brutto
und keinen DW. Er bekommt einen, nachdem er auf 300 brutto verzichtet.
Brutto 2700
DW +300
= Gesamt-Brutto 3000
Somit kein Unterschied zwischen Gehaltsumwandlung und Zuzahlung, q.e.d.
Näheres dazu hier:
Werden Zuzahlungen zum Dienstwagen vom Brutto- oder …
Für mein Rechts- bzw. Steuerverständnis hört sich Ihre Argumentation logisch an. Offensichtlich gibt es aber Steuerberater, die da anderer Meinung sind, wie z.B. hier: Gibt es Gesetzestexte, Gerichtsurteile oder andere Q…