Hallo, folgender Sachverhalt:
A ist bei einer Fluggesellschaft als Werksstudent tätig, daher ist er mit Ausnahme der Rentenversicherung von den Sozialversicherungen befreit.
Als Mitarbeiter kann er vergünstigte Tickets kaufen, deren Geldwerter Vorteil später auf sein Gehalt angerechnet wird.
In dem Monat, in dem er solch ein Ticket erstmals in Anspruch genommen hat, wird er automatisch und ohne Ankündigung vom Arbeitgeber umgemeldet,so dass er nun volle Beiträge auch in die übrigen Sozialversicherungen (AL, PV, KV) zahlen muss.
Angeblich ist diese Ummeldung das Resultat aus der Inanspruchnahme eines Geldwerten Vorteils. Die AL/PV/KV Beiträge werden übrigens nicht nur den Betrag des Geldwerten Vorteils angerechnet, sondern auf das gesamtes Bruttogehalt.
Ist diese Praxis richtig? Kann man das aus irgendeinem Gesetzestext ableiten? Da sich in der Vergangenheit bereits eine Aussage des Arbeitgebers als unwissend und falsch herausgestellt hat, würde ich hier gerne Klarheit haben.
Herzlichen Dank.