Geldwerter Vorteil Dienstwagen in Elternzeit

Hallo.
mich würde mal die Vorgehensweise zu nachstehendem theoretisch möglichem Sachverhalt interessieren:

Angenommen ein Arbeitnehmer nimmt Elternzeit und bekommt während dieser seinen Dienstwagen „freundlicherweise“ überlassen, obwohl er gemäß Überlassungsvertrag diesen eigentlich zurückgeben müsste.
Angenommen, diesem Arbeitnehmer wird der geldwerte Vorteil nachträglich für die Überlassung des Dienstwagens während der Elternzeit durch sein Lohnbüro sozusagen in Rechnung gestellt.
Wäre das eine korrekte Vorgehensweise? Dieser Arbeitnehmer bezieht doch Elterngeld und ist in dieser Zeit ja auch nicht auf dem Lohnzettel seiner Firma. Einen Vorteil hat diese Firma ja von diesem geldwerten Vorteil ja auch nicht; die Leasingrate muss diese Firma ja so oder so bezahlen.

Vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten hierzu.
Grüße,
Nickes2000

Hallo,

Angenommen, diesem Arbeitnehmer wird der geldwerte Vorteil
nachträglich für die Überlassung des Dienstwagens während der
Elternzeit durch sein Lohnbüro sozusagen in Rechnung gestellt.

Also nicht während der Elternzeit sondern danach? Wird eine Aufrollung der Elternzeitmonate vorgenommen (Rückrechnung)? Oder ein irrsinnig hoher Einmalbezug?

Wäre das eine korrekte Vorgehensweise? Dieser Arbeitnehmer
bezieht doch Elterngeld und ist in dieser Zeit ja auch nicht
auf dem Lohnzettel seiner Firma. Einen Vorteil hat diese Firma
ja von diesem geldwerten Vorteil ja auch nicht;

Nee, aber der Mitarbeiter.

Sicherlich ist er freigestellt während der Elternzeit, nur die Elternzeit löscht nicht den geldwerten Vorteil aus der PKW Nutzung aus, weil den hat der Mitarbeiter eben, weil er Kind und Hund für Umme damit herum fährt.
Er erhält während der Elternzeit eine „Lohnfortzahlung“, eben das Auto. Ist in etwas so, als würde er jeden Monat noch 200 Euro Zuschuss bekommen.

Was für Auswirkungen das aufs Elterngeld hat weiß ich nicht, ich weiß nur, dass es hier auch Hinzuverdienstgrenzen gibt. Worst case wäre, dass Elterngeld wird gekürzt.

Ob Steuern anfallen weiß ich nicht, dafür steck ich da zu wenig drin.

SV-Beiträge kann sein, muss aber nicht. Sehr komplizierte Berechnung. In der Kurzfassung: das Netto vor der Elternzeit darf nicht höher sein als das Elterngeld plus geldwerter Vorteil aus der PKW-Nutzung. Man soll ja nicht besser gestellt werden in der Elternzeit.

Greetz
S_E

Angenommen ein Arbeitnehmer nimmt Elternzeit und bekommt während dieser seinen Dienstwagen „freundlicherweise“ überlassen, obwohl er gemäß Überlassungsvertrag diesen eigentlich zurückgeben müsste.Angenommen, diesem Arbeitnehmer wird der geldwerte Vorteil nachträglich für die Überlassung des Dienstwagens während der Elternzeit durch sein Lohnbüro sozusagen in Rechnung gestellt. Wäre das eine korrekte Vorgehensweise?

Natürlich muß der AN den geldwerten Vorteil versteuern, und ggf. Sozialabgaben zahlen. Was hast Du denn gedacht?

Das ganze ist eine richtig heikle Sache: Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet!!! Dazu könnte der geldwerte Vorteil auch zählen!!!

Einen Vorteil hat diese Firma ja von diesem geldwerten Vorteil ja auch nicht; die Leasingrate muss diese Firma ja so oder so bezahlen.

Die Leasingrate muß der AG auch dann, wenn der AN wieder arbeitet, bezahlen. Ich sehe da keinen Unterschied…

Eine Konsultation eines Steuerberaters wäre angebracht…