Hallo zusammen, als Geschäftsführer einer GmbH habe ich einen PKW zur Verfügung gestellt bekommen.
Anstatt der 1%-Regelung wurde ein Fahrtenbuch verwendet, das korrekt geführt und steuerlich akzeptiert wurde.
Für 2016 konnten nun die Gesamtkosten und der geldwerte Vorteil ermittelt werden.
Anders als bei der 1%-Regel wurden jedoch bei der monatlichen Übermittlung der Lohnsteuer kein Betrag für den PKW angesetzt, da die Höhe der Abführung unklar war. Die Nachzahlung für 2016 ist somit obligatorisch.
Führt die Einkommensteuernachzahlung (durch die höhere Lohnsteuer) der AG ab oder muss ich hierfür privat aufkommen?