Nehmen wir einmal an ein AN erhält einen Firmenwagen den er auch privat nutzen darf.
Er soll mit der 1% Regelung versteuert werden.
Dazu muß ja der Brutto-Listen-Einkaufspreis herangezogen werden. Muß man das so verstehen dass dann bereits die Mehrwertsteuer mit einbezogen sein muß?
Gibt es Regelungen das Firmenwagen von Arbeitnehmern im Vergleich zu dem Firmenwagen des Arbeitgebers unterschiedlich berechnet werden müssen?
Hallo,
Er soll mit der 1% Regelung versteuert werden.
Dazu muß ja der Brutto-Listen-Einkaufspreis herangezogen werden. Muß man das so verstehen dass dann bereits die Mehrwertsteuer mit einbezogen sein muß?
Ja, genau das ist hier mit Brutto gemeint.
Gibt es Regelungen das Firmenwagen von Arbeitnehmern im Vergleich zu dem Firmenwagen des Arbeitgebers unterschiedlich berechnet werden müssen?
Es gibt grundsätzlich unterschiedliche Methoden den geldwerten Vorteil auszurechnen. Aber wenn der AG die 1%-Regelung für sich anwendet, dann ist sie für ihn genauso, wie für seine AN.
Grüße