Geldwerter vorteil firmenwagen

Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils eines Firmenwagens werden u.a. die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt. Wird hier zwingend der Erstwohnsitz angesetzt oder gibt es die Möglichkeit diesen durch den Zweitwohnsitz zu ersetzen?

Es wird der Wohnsitz angesetzt, der tatsächlich angefahren wird.