Wenn ein Unternehmen vergünstigt Waren einkaufen kann, die mit seinem Unternehmenszweck eigentlich nichts zu tun haben und diese Waren zu dem vergünstigten (also gleichen) Preis an die Mitarbeiter weitergibt, ergibt sich hieraus ein geldwerter Vorteil? Denn der Mitarbeiter würde beim Einzelerwerb dieser Ware ja nicht den Großmengenrabatt, den der Arbeitgeber erhält, bekommen. Und muss dem Mitarbeiter dann eine Rechnung gestellt werden?
Es kommt auf den Preis an, der üblicherweise von Letztverbrauchern verlangt wird, nicht auf den Einkaufspreis der Firma.
Details dazu hier in einem BMF-Schreiben:
Im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Ermittlung des tatsächlichen Angebotspreises ist es nicht zu beanstanden, wenn als Endpreis im Sinne des § 8 Absatz 3 EStG der Preis angenommen wird, der sich ergibt, wenn 80 Prozent des Preisnachlasses, der durchschnittlich beim Verkauf an fremde Letztverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich gewährt wird, von dem empfohlenen Preis abgezogen wird.
Außerdem zu beachten: Der Freibetrag für Arbeitnehmer-Rabatte gilt nur, wenn der Arbeitgeber üblicherweise mit diesen Waren handelt, so wie das hiersteht:
Einschränkung: Der Trick klappt nur (…) wenn die Gutscheine für Ihr eigenes Sortiment gelten. Kaufen Sie nämlich extra Ware anderweitig ein oder verteilen sie Gutscheine für fremde Geschäfte, dann gilt die Steuerbefreiung für Mitarbeiter-Rabatte nicht. (§8 Absatz 3 EStG)