Geldwerter Vorteil für Dienstwagen in der Einkommenssteuererklärung

Hallo, kann mir jemand nur mal kurz eine Information geben, ob ich die Abzüge für die private Nutzung eines Dienstwagens im Rahmen der 1%-Regelung in meiner Steuererklärung als Einkommen mindernd geltend machen kann und evtl. einen Tipp geben, wo man das eventuell eintragen kann. Vielen Dank vorab.

Servus,

da ist kein Einkommen gemindert, sondern der Teil des Lohns, der nicht in Geld, sondern in Natura (= private Dienstwagennutzung) bezahlt worden ist, ist versteuert wie der übrige Lohn auch.

Der pauschal berechnete geldwerte Vorteil ist in dem bescheinigten Bruttolohn enthalten und die darauf bezahlte Lohnsteuer im bescheinigten Lohnsteuerabzug.

Eine Möglichkeit, an diesen Werten zu drehen, ergibt sich nur, wenn Du ein Fahrtenbuch geführt hast und Dir vom Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten pro gefahrenem Kilometer bescheinigen lässt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

du hast da was missverstanden.

Du bekommst einen Dienstwagen zur Privatnutzung.
Das ist vorteilhaft für dich, es spart dir Geld.
Wenn dir deine Firma etwas gibt, was für dich einen finanziellen Vorteil darstellt, dann wird das versteuert wie jede andere Lohn- oder Gehaltszahlung auch.

Es gibt nun zwei Wege, die Höhe dieses „geldwerten Vorteils“ zu bestimmen.

  1. Fahrtenbuch führen. Damit kann man nachweisen, wie hoch der Anteil privater Fahrten am Gesamtaufkommen ist und man errechnet so den Betrag, den du zu versteuern hast.
  2. Pauschal-Regelung. Hier wird jeden Monat, den du das Fahrzeug auch privat nutzen darfst, 1% des Bruttolistenpreises versteuert.

Zurück zur Frage:
Im Rahmen der Pauschalrelekung bezahlte Steuern sind nicht steuermindernd ansetzbar.
Auch die von dir bezahlte Einkommenssteuer wirkt sich nicht einkommenssteuermindernd aus, da würde sich die Katze in den Schwanz beißen.

Du bist aber herzlich eingeladen, mal selber nachzurechnen, ob du besser die Variante 1 oder 2 anwendest.