Hallo an alle wissenden Ratgeber,
stellt Euch bitte mal folgende Konstellation vor:
AN verfügt über Dienstwagen mit privater Nutzung, d.h. er hat geldwerten Vorteil.
Während einer beim AG angemeldeten Fahrt zu einem Arztbesuch während der Arbeitszeit kam es zu einem Unfall mit der Folge eines Totalschadens am Fahrzeug und beim Unfallgegner. Obwohl der Fahrer des anderen PKW den Unfall verursachte, ist der AN schuldig, weil er aus der untergeordneten Straße kam. Der weitere Umstand ist für den Vorgang nicht relevant.
Das war die längere Vorgeschichte - jetzt zum Problem: der AG will dem AN kein neues oder anderes Fahrzeug mehr zu den bisherigen Konditionen (1%Regel als geldwerter Vorteil) zur Verfügung stellen, mit der Begründung, dass aufgrund des Vollkaskoschadens jetzt die Versicherungbeiträge für dessen Fahrzeug steigen würde. Das will er sparen und stellt das Fahrzeug nur noch für reine Dienstfahrten als Poolfahrzeug zur Verfügung.
Damit hat der AN nun ein riesen Problem, denn er hat kein Fahrzeug mehr, sein Bruttogehalt liegt nun natürlich wesentlich niedriger, (bekommt zwar netto etwas mehr)und ist total ratlos: was tun? Das ist ja praktisch eine wesentliche Gehaltsverminderung, denn das KFZ war ja Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Für einen Fahrzeugkauf fehlen ihm alle Mittel - Kredit bekommt er keinen mehr (das Haus ist zu sehr belastet) - den Arbeitsweg kann er weder mit ÖPNV, noch mit Fahrgemeinschaften realisieren. Er ist auf den Dienstwagen angewiesen und dies war auch eine Bedingung für seine damalige Arbeitsaufnahme (er wurde vom AG abgeworben). Kann der AG einfach das Fahrzeug einbehalten und damit ja den Arbeitsvertrag ändern? (Den gibts natürlich nicht in Papierform…) Gibt es Möglichkeiten einer Einigung oder sonst irgendeine Lösung?
Bitte keine bla, bla - Empfehlungen, Danke - denn das Problem ist riesig!
Gruß und Danke an Alle, die sich auskennen - Minna