Geldwerter Vorteil futsch - und nun?

Hallo an alle wissenden Ratgeber,

stellt Euch bitte mal folgende Konstellation vor:
AN verfügt über Dienstwagen mit privater Nutzung, d.h. er hat geldwerten Vorteil.
Während einer beim AG angemeldeten Fahrt zu einem Arztbesuch während der Arbeitszeit kam es zu einem Unfall mit der Folge eines Totalschadens am Fahrzeug und beim Unfallgegner. Obwohl der Fahrer des anderen PKW den Unfall verursachte, ist der AN schuldig, weil er aus der untergeordneten Straße kam. Der weitere Umstand ist für den Vorgang nicht relevant.
Das war die längere Vorgeschichte - jetzt zum Problem: der AG will dem AN kein neues oder anderes Fahrzeug mehr zu den bisherigen Konditionen (1%Regel als geldwerter Vorteil) zur Verfügung stellen, mit der Begründung, dass aufgrund des Vollkaskoschadens jetzt die Versicherungbeiträge für dessen Fahrzeug steigen würde. Das will er sparen und stellt das Fahrzeug nur noch für reine Dienstfahrten als Poolfahrzeug zur Verfügung.
Damit hat der AN nun ein riesen Problem, denn er hat kein Fahrzeug mehr, sein Bruttogehalt liegt nun natürlich wesentlich niedriger, (bekommt zwar netto etwas mehr)und ist total ratlos: was tun? Das ist ja praktisch eine wesentliche Gehaltsverminderung, denn das KFZ war ja Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Für einen Fahrzeugkauf fehlen ihm alle Mittel - Kredit bekommt er keinen mehr (das Haus ist zu sehr belastet) - den Arbeitsweg kann er weder mit ÖPNV, noch mit Fahrgemeinschaften realisieren. Er ist auf den Dienstwagen angewiesen und dies war auch eine Bedingung für seine damalige Arbeitsaufnahme (er wurde vom AG abgeworben). Kann der AG einfach das Fahrzeug einbehalten und damit ja den Arbeitsvertrag ändern? (Den gibts natürlich nicht in Papierform…) Gibt es Möglichkeiten einer Einigung oder sonst irgendeine Lösung?
Bitte keine bla, bla - Empfehlungen, Danke - denn das Problem ist riesig!
Gruß und Danke an Alle, die sich auskennen - Minna

Hallo,

auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag (AV) ist wirksam. Die Möglichkeit der Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs ist m. E. Bestandteil des vereinbarten Entgeltes. Die Risiken dieser Privatnutzung hat der AG zu tragen, es sei, denn Arbeitnehmer verursacht einen Schaden grob fahrlässig. Dann kann er ihn für den Schaden u. U. in Anspruch nehmen, jedoch nicht durch einseitige Änderung des AV.

Erklärt der AG die Privatnutzung für nicht mehr zulässig, könnte eine sog. Änderungskündigung gegeben sein. D. h., der AG kündigt den bestehenden AV und bietet den Abschluss eines neuen AV mit geänderten Bedingungen an. Nimmt der AN den neuen AV nicht an, endet das Arbeitsverhältnis.

Nach der Schilderung der Situation gehe ich mal davon aus,dass eine rechtliche Klärung das Verhältnis zwischen AG und AN wohl erheblich belasten würde. Evtl. sogar so sehr, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar sein könnte.

Eine Lösung ist somit äußerst schwierig. Wenn die Begründung des steigenden Versicherungsbeitrages das einzige Argument und echte Motiv des AG ist, keine Privatnutzung zuzulassen, könnte ihm der AN anbieten, die zusätzliche, jährliche Versicherungsprämie zu übernehmen. Ggfs. solange bis die SF-Klasse vor dem Unfall wieder erreicht ist. M.E. wäre dies bei den sonst geschilderten Randbedingungen die für den AN wirtschaftlich günstigste Lösung.

Vereinbarungen unbedingt schriftlich festhalten und auf Abschluss eines schriftlichen AV drängen. Gesetzlich besteht zumindest ein Anspruch auf schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen, also auch des Entgelts [§ 2 des Nachweisgesetzes (NachwG)].

Gruß
Zemionow

Hi!

Das Problem wird sein, dass bei einer mündlichen Vereinbarung vermutlich niemand den genauen Wortlaut kennt…
Existiert denn ein Betriebsrat?

Klar kann man auch den Klageweg gehen, nur ist das meist mit einer Verschlechterung des Arbeitsklimas verbunden, um es mal ganz zurückhaltend auszudrücken.
Da müsste dann jeder versuchen, seine Ansprüche zu beweisen

Wäre es nicht denkbar, dass der AN dem AG anbietet, den Mehrbetrag in der Kasko selbst zu tragen?
Dann hätte der AG vermutlich keine Mehrkosten.

Gruß
Guido

Hallo

Während einer beim AG angemeldeten Fahrt zu einem Arztbesuch
während der Arbeitszeit kam es zu einem Unfall mit der Folge
eines Totalschadens am Fahrzeug und beim Unfallgegner. Obwohl
der Fahrer des anderen PKW den Unfall verursachte, ist der AN
schuldig, weil er aus der untergeordneten Straße kam. Der
weitere Umstand ist für den Vorgang nicht relevant.

Ich stolpere bereits hier… „Obwohl der Fahrer des anderen Wagens den Unfall verursachte ist der AN Schuld“. Anders formuliert heißt das doch: Der AN hat den Unfall glasklar aufgrund der Mißachtung von Vorfahrtsregeln verschuldet. Da ist es imho nicht unbedingt irrelevant, warum dem so war, denn wir sprechen hier sicher auch über Alternativen, also über eine mögliche Haftung des AN.

Trotzdem bleibt Vertrag Vertrag. Den Firmenwagen einfach zu entziehen, geht nicht. Die Praxis aus der Vergangenheit dürfte sich ja locker über die Lohnabrechnungen und Zeugenaussagen beweisen lassen. Der AN sollte das aber mit einem Fachanwalt vor Ort besprechen, auch wegen der Ausfallzeiten und der daraus resultierenden Forderungen gegenüber dem AG.

Aber, wie gesagt, es ist nicht auszuschließen, daß die Quittung des AG direkt erfolgt, indem er den AN zum (Teil)Ersatz des Schadens aus dem Unfall verdonnert. Da ist - je nach genauen Unfalldetails - von 0 - 100 Prozent alles möglich.

Gruß,
LeoLo

Hallo zemionow,

danke Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen - genau das wäre der springende Punkt, sollte der AN es rechtlich einfordern, wäre das Arbeitsverhältnis futsch. Einen neuen Job könnte er sich mit Sicherheit mit 51 Jahren nicht suchen, das Thema ist ja allgegegenwärtig. Den Vorschlag der Kostenübernahme der Versicherungsdiffenrenz hatte er sofort unterbeitet, dies wurde umgehend abgelehnt. Klar geht es hier um Abstrafung und darauf haben die Kollegen nur gewartet - denn das KFZ zur Eigennutzung war vielen Neidern sehr unpassend… nun kommt zur Abstrafung, noch die Blosstellung vor den Kollegen dazu und lehnt das Angebot des AN an den AG ab. Man könnte glattweg an Mobbing denken… oder?

Ganz schön verfahren die Karre…

Danke Guido,

der Vorschlag mit der Kostenübernahme wurde dem AG sofort gemacht. Abgelehnt!

Einen Betriebsrat gibt es nicht, nur viele Kollegen, die auf diesen Moment gewartet haben…

Gruß Oma Holzi

Hallo Oma Holzi,

Ganz schön verfahren die Karre…

in der Tat. Auch wenn es sich um Mobbing handelt, was hier nicht beurteilt werden kann,die Konsequenz bliebe gleich: Der AN riskiert bei jeder rechtlichen Klärung den Job. Und wenn ihm ein Arbeitsgericht eine Abfindung zusprechen sollte, die ist durch die Kosten der Familie und fürs Haus schnell aufgebraucht. Da ist guter Rat teuer (im wahrsten Sinne des Wortes). Bei Nachdenken sind mir folgende Lösungen eingefallen, die zwar alle nicht das Gelbe vom Ei sind, aber in der Not frisst der Teufel Fliegen.

Wenn Bus oder Bahn tatsächlich nicht verfügbar sind, und auch keine Mitfahrgelegenheit besteht (bei Mitfahrzentralen im Internet immer nachschauen), blieben folgende Alternativen:

a)mit dem Taxi (gilt als öffentliches Verkehrsmittel) zum Betrieb fahren, Entfernungspauchale bis zu 4.500 €/a, vielleicht kann mit dem Taxiunternehmer bei 200 - 220 Tagen/Jahr ein günstiger Pauschalbetrag pro Tag vereinbart werden.

b) Entfernungspauschale 30 ct/Entfernungskilometer, wenn ein PKW geleast wird (es muss ja nicht der größte und teuerste sein, er muss ja nur den Zweck der Fahrt von A nach B erfüllen, in der Situation kann ein Auto kein Satussymbol mehr sein). Banken der Automobilhersteller beurteilen die Kreditwürdigkeit möglicherweise anders.(Ggf. wäre auch die Hausbank bei Schilderung der Situation bereit einen Autokredit zu vergeben, bevor das Baudarlehen „notleidend“ wird. Aber da könnte der Schuss auch nach hinten losgehen.)

c) Wohnung in der Nähe des Betriebs mieten und steuerlich doppelte Haushaltsführung geltend machen (Miete, Nebenkosten, Einrichtungsgegenstände), Taxi für Familienheimfahrten am Wochenende. Ist zwar nicht schön, die ganze Woche von der Familie getrennt zu sein, aber immer noch besser als die ganze Woche zuhause zu verbringen, weil der AN keinen Job mehr hat.Das FA müsste die berufliche Veranlassung bei der geschilderten Situation anerkennen.

In allen Fällen nicht vergessen: Freibetrag aus den Werbungskosten auf Steuerkarte eintragen lassen, damit AN nicht bis ins nächste Jahr auf die Erstattung warten muss, sondern schon im lfd. Jahr entlastet wird.

Gruß
Zemionow

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Hallo zemionow,

ich fasse meine Worte mal ganz kurz: supi - vielen Dank - weiter kann ich nichts sagen - vielleicht gibt es für den AN doch noch ein verträgliches Ende vom Ganzen…

Gruß Oma Holzi