Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe einen Firmenwagen und werde bald in Elternzeit gehen. In dieser Zeit darf ich den Firmenwagen behalten, obwohl er mir ja eigentlich nicht zusteht. Nun würde ich gern wissen, was das für mich bedeutet. Da ich ja den Firmenwagen im Normalfall von meinem Gehalt mitbezahle (über die Versteuerung des GWV), mache ich „Schulden“ bei der Firma? Außerdem wüsste ich gern, ob das auf meinen Elterngeldanspruch angerechnet wird.