Hallo Steuerexperten,
ich fahre einen Firmen-PKW und habe dafür auch den Geldwerten Vorteil in der Gehaltsabrechnung.Nach einer Prüfung durch das FA
kam man zum Schluß,das ich für den PKW Nr.1 (ich habe inzwischen einen neuen)zuwenig abgezogen bekam.Begründung:smiley:er PKW hätte Sonderausstattung gehabt,die nicht berücksichtigt wurde.Dies müsste ich nachzahlen.Die Sonderausstattung bezog sich,man halte sich fest,auf eine „Leiterklappe“ im Dach des Kombis.Nun gut.
Diesen Wagen fahre ich seit einem Jahr nicht mehr.Muß ich tatsächlich noch nachzahlen?Oder sollte das nicht lieber der Steuerberater tun,der diese überaus „luxuriöse“ Sonderausstattung
bei der Berechnung übersehen hat?Ich meine,wenn sich der Steuerberater verrechnet bzw. nicht korrekt arbeitet,könnte man mir wenn ich einen Firmenwagen jahrelang fahre,nicht nachträglich irgendwelches Geld aus der Tasche ziehen.Wie sieht die Rechtslage aus?Bin natürlich sauer auf den Steuerberater.
Gruß Sebastian
Hallo Sebastian,
kam man zum Schluß,das ich für den PKW Nr.1 (ich habe
inzwischen einen neuen)zuwenig abgezogen bekam.Begründung:smiley:er
PKW hätte Sonderausstattung gehabt,die nicht berücksichtigt
wurde.Dies müsste ich nachzahlen.Die Sonderausstattung bezog
sich,man halte sich fest,auf eine „Leiterklappe“ im Dach des
Kombis.Nun gut.
Nein nicht gut.
Wolltest Du diese Sonderausstattung oder ist diese reines Interesse des AG?
Oder wurde hier etwa bei der schlußbesprechung gefeilscht?
Welche Stellung hast Du im Unternehmen?
Diesen Wagen fahre ich seit einem Jahr nicht mehr.Muß ich
tatsächlich noch nachzahlen?Oder sollte das nicht lieber der
Steuerberater tun,der diese überaus „luxuriöse“
Sonderausstattung
bei der Berechnung übersehen hat?Ich meine,wenn sich der
Steuerberater verrechnet bzw. nicht korrekt arbeitet,könnte
man mir wenn ich einen Firmenwagen jahrelang fahre,nicht
nachträglich irgendwelches Geld aus der Tasche ziehen.
Der StB ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Die ein Schaden durch falsche Beratung entstanden ist. Hier ist aber nicht die Steuernachzahlung gemeint, wenn die Steuer ohnehin in dieser Höhe fällig geworden wäre. Vielmehr müßtest Du beweisen, oder zumindest glaubhaft machen, daß Du beim Wissen des höheren BLP nicht diesen, sondern einen anderen PKW genutzt hättest.
Sind Dir, durch den Fehler des StB, Zinsen durch das FA auferlegt worden, sind diese ein Schaden, soweit sie Deine Zinsersparnis übersteigen.
Bist Du eigentlich der Vertragspartner des StB?
Am besten, Dein AG spricht mit dem StB über eine „Kulanzregelung“, den so riesig kann der Wert dieser Sonderausstattung ja nicht gewesen sein, irren können wir uns alle mal und der Verlust des Mandates dürfte für den StB schwerer wiegen.
MfG
Undine
Hallo Undine,
erstmal vielen Dank.
Nein nicht gut.
Wolltest Du diese Sonderausstattung oder ist diese reines
Interesse des AG?
Der Wagen war schon da bevor ich in der Firma anfing.
Oder wurde hier etwa bei der schlußbesprechung gefeilscht?
Keine Ahnung,s.o.
Welche Stellung hast Du im Unternehmen?
Tja,was soll ich sagen.Angestellter,zuständig für die gesamten Warenbewegungen.
Der StB ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Die ein
Schaden durch falsche Beratung entstanden ist. Hier ist aber
nicht die Steuernachzahlung gemeint, wenn die Steuer ohnehin
in dieser Höhe fällig geworden wäre. Vielmehr müßtest Du
beweisen, oder zumindest glaubhaft machen, daß Du beim Wissen
des höheren BLP nicht diesen, sondern einen anderen PKW
genutzt hättest.
Sind Dir, durch den Fehler des StB, Zinsen durch das FA
auferlegt worden, sind diese ein Schaden, soweit sie Deine
Zinsersparnis übersteigen.
Bist Du eigentlich der Vertragspartner des StB?
Nein,das ist mein AG.
Am besten, Dein AG spricht mit dem StB über eine
„Kulanzregelung“, den so riesig kann der Wert dieser
Sonderausstattung ja nicht gewesen sein, irren können wir uns
alle mal und der Verlust des Mandates dürfte für den StB
schwerer wiegen.
Dann wollen wir das mal versuchen.
Gruß Sebastian