Geldwerter Vorteil - Sachbezüge

Hallo zusammen,

angenommen ein Mitarbeiter darf von seiner Firma unentgeltlich Waren mitnehmen. Jedoch nur unter der Bedingung, diese ausschließlich selbst zu benutzen - ein Verkauf ist nicht erlaubt (auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt z. B. nach Ende des Arbeitsverhältnisses). Ist diese Bedingung zulässig bzw. müsste sich der Mitarbeiter an dieses „Verbot“ halten? Gibt es da eine rechtliche Grundlage?

Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Gruß J.James

Hallo,

wenn das nicht als Geldwerter Vorteil auf der Lohnabrechnung steht, sollte der Arbeitnehmer Schweigen und Geniessen, denn eigentlich ist das Steuerhinterziehung.

Wenn es als Geldwerter Vorteil auf der Lohnabrechnung steht ist das Eigentum des AN und er darf damit tun was er will.

Grundsätzlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter…

Viele Grüße
Lumpi