Geldwerter Vorteil /Sachleistg. satt Bez.an Firma

Der Eigentümer einer Firma soll einen Auftrag ausführen. Der Kunde möchte allerdings kein Geld dafür bezahlen, sondern satt des Geldes einen Sachpreis (z.B. eine Reise) erbringen. Muss diese Art der Honorierung versteuert werden? Und wenn ja, in welcher Form?

Servus,

ja, dieses Honorar muss versteuert werden. Dabei ist es zum gemeinen Wert = Marktpreis anzusetzen.

Schöne Grüße

MM

Hallo !
Herzlichen Dank für die rasche Antwort !!!
… Und ebenfalls viele Grüße -
Funbayerin