Geldwerter Vorteil und Sozialversicherung

Einen guten Tag an alle Experten,

meine Frage betrifft den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens.
Wenn jemandem ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, so muß er diesen Vorteil versteuern (1 % vom Listenpreis wird fiktiv auf den Lohn aufgeschlagen, die Gesamtsumme versteuert und anschließend der Aufschlag wieder abgezogen). So weit, so gut.
Wie verhält es sich aber mit den Sozialabgaben (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Werden die Beiträge vom „Originallohn“ berechnet oder wird der 1%-Aufschlag bei der Berechnung mit einbezogen?

Für alle Antworten dankt schon mal
Frank

Hallo,
grundsätzlich gilt was stuerpflichtig ist, ist auch sozialversicherungspflichtig. Das ist auch beim geldwerten Vorteil,
wie z.B. bei den Sachbezügen (Kosten, Logie) so. Wie das genau bei
Eigennutzung vom Firmen-PKW aussieht muesste ich nächste Woche nachschauen (kommt nicht so oft vor) wenn ich wieder im Dienst bin.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,
grundsätzlich gilt was stuerpflichtig ist, ist auch
sozialversicherungspflichtig. Das ist auch beim geldwerten
Vorteil,
wie z.B. bei den Sachbezügen (Kosten, Logie) so. Wie das genau
bei
Eigennutzung vom Firmen-PKW aussieht muesste ich nächste Woche
nachschauen (kommt nicht so oft vor) wenn ich wieder im
Dienst bin.

Die Antwort ist 100 % richtig, da lohnt das Nachschauen nicht, maßgebend ist ja immer der steuerliche Bruttoarbeitslohn.

Petz