Geldwerter Vorteil

Hallo,

wie sieht es mit Sozialversicherungsbeitägen beim geldwerten Vorteil aus ?

Danke Ciao

Hallo Stefan,

soweit ich informiert bin, werden auf ‚Geldwerte Vorteile‘ Beiträge zu allen Sparten der Sozialversicherung erhoben.

Beispiel:

Wird dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zum privaten Gebrauch unentgeltlich überlassen, so sind die für private Fahrten ersparten Kosten steuer- und beitragspflichtig.
Die im Steuerrecht angewandten Bewertungsgrundsätze und Vereinfachungsregelungen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils sind auch für die Ermittlung der Höhe der Beitragspflicht in der Sozialversicherung zugrunde zu legen.

Und dann gibt es noch die

Verordnung über den Wert der Sachbezüge in der Sozialversicherung
(Sachbezugsverordnung - SachBezV)

Vom 19. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3849)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 1998
(BGBl. I S. 3822)

mit der weitere Regelungen hinsichtlich der Beitragsberechnung getroffen wurden.

Gruss und schönes Wochenende
WALTER

Hallo,

gilt das auch für die KV/PV wenn man über der Bemessungsgrenze liegt ?

Ciao

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

gilt das auch für die KV/PV wenn man über
der Bemessungsgrenze liegt ?

Nein, sonst brauchte man ja keine Bemessungsgrenze.

Beiträge werden bis zur Bemessungsgrenze erhoben, darüberhinaus nicht.

Gruss
WALTER