Wie, liebe Experten, beurteilt ihr folgende Situation: Der Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung möchte gelegentlich tageweise ein möbliertes Zimmer an Touristen und Geschäftsreisende vermieten.
Neben der Nutzung des mit Mobiliar/TV/Radio/PC ausgestatteten Zimmers wird auch die Nutzung des Badezimmers und der Küche gestattet.
Reicht es nun aus, jeweils einen befristeten Untermietvertrag abzuschließen, der insbesondere den Geschäftsleuten als Nachweis über die abzusetzenden Kosten dient?
Oder wird das Finanzamt ein „Gewerbe“ unterstellen, das zuvor genehmigt werden muß?
Welche Konsequenzen hätte das? Spontan fallen mir neben Steuern GEZ- und GEMA-Gebühren ein…
Für Eure Meinungen im voraus vielen Dank!