Hallo,
wenn jemand gelegentlich über reine Empfehlungen (also nicht mit eigener Website o.ä.) z.B. Versicherungen oder Bankprodukte vermittelt und dafür Provisionen erzielt, kann er dies ja unter „Sonstige Einnahmen“ in seiner Steuererklärung angeben. Bis wie oft oder bis zu welchem Betrag ist denn „gelegentlich“ und ab wann wird es zum Gewerbebetrieb? Gibt es da festgelegte Werte? Oder entscheidet der Finanzbeamte nach Gutdünken?
Gruß
Thomas