Geleimten Laminat

Hallo,

habe es vor kurzem eine fast 140 qm Wohnung mit Laminat ausgelegt, jetzt müssen wir aber ausziehen.

Der Laminat ist geleimt, also kein Klicklaminat. Gibt es eine Möglichkeit den Laminat mitzunehmen?

Ich möchte den Laminat auch nicht denen überlassen, die uns das mit dem raschen Auszug angetan haben.

Über jede Antwort wäre ich dankbar.

Kerstin

Hallo Kerstin,
das ist ja ärgerlich, dass ihr, so wie ich es verstanden habe, euren Boden nicht lange geniessen konntet.
Wollt ihr den denn noch wieder weiter verwenden?
Wir hatten das mal bei Kunden, bei denen wir geleimten Laminat 'rausnehmen sollten, weil sie Holzparkett legen wollten.
Der Laminat war nicht mehr zu gebrauchen, weil er teilweise so fest geklebt war, dass er beim Herausziehen kaputt ging.
nenkaj

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Hallo Kerstin, den kannst du nur noch dem Nachmieter verkaufen.
Der ist kaputt wenn ihr ihn rausmacht.

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Hallo Kerstin,

falls der Nachmieter dir nichts dafür zahlen will, so wirst du es wahrscheinlich am besten - so weh es auch tut - einfach drin lassen. Wenn du es rausreisst ist das Laminat mit Sicherheit nicht mehr zu verlegen und du wirst zusätzlich deinem Vermieter einen Batzen Geld zustecken müssen, da die Zimmertüren dann alle zu kurz sind.

Grüße von
Tinchen

Nein, der Vermieter ist ein ARSCH und wird nichts dafür zahlen und ich denke es wird kein Nachmieter geben, da die Kinder sich das Haus (auch noch) unterm Nagel gerissen haben.

Vielleicht werde ich mit Edding ein Abschiedsgruß draufschreiben.

P.S: Mietvertrag haben wir nie bekommen.

K.M.

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na dann reiss den Laminat raus…dem würde ich keinen Cent schenken

Hallo Dora!

na dann reiss den Laminat :raus…dem würde ich keinen :Cent schenken

Rache kann sehr teuer werden. Entfernt man den Laminatboden, werden alle Türen zu kurz sein. Je nachdem, welcher Bodenbelag vorher in der Wohnung war und ob es Feuchtigkeits- und/oder Leimspuren auf dem Untergrund gibt, können weitere Kosten auf den Mieter zukommen. Alles zusammen entsteht vermutlich eine satt 4stellige Forderung.

Sofern die Kündigung rechtmäßig ist, rate ich dringend von Rachehandlungen aller Art ab. Ein Vermieter wird seine Forderung nötigenfalls einklagen. Dann wirds noch teurer.

Gruß
Wolfgang

Hi Meilo

Vielleicht werde ich mit Edding ein Abschiedsgruß
draufschreiben.

dann könnte Dir beim letzten Saubermachen doch glatt der Eimer mit dem Waschwasser umkippen und Du findest keine Zeit, das Wasser wieder wegzuputzen :wink:
So ein Ärger aber auch.

Gandalf

Hallo Gandalf!

dann könnte Dir beim letzten :Saubermachen doch glatt der :Eimer mit dem Waschwasser :umkippen und Du findest keine :Zeit, das Wasser wieder :wegzuputzen :wink:
So ein Ärger aber auch.

Oder durch die Revisionsklappe von Bade- oder Duschwanne ein bißchen Buttersäure ins hinterste Eck bringen. „Entstinken“ ist nur nach Rausreißen der Badewanne und Abtragen sämtlicher kontaminierter Betonteile möglich.

Meine Phantasie gibt noch mehr schöne Sachen aus früherer Studentenzeit her und aus der Zeit, als die Chemie-Schulbücher noch Anleitungen für den praktischen Gebrauch enthielten :smile:.

Gruß
Wolfgang

PS: Dies ist nur ein Gedankenspiel, keine Anleitung zur Verübung einer Straftat.

Korrekt!
Sagte ich ja auch schon…

Grüße von
Tinchen