Geleistete Arbeit bezahlen

Ein frohes Neues !!!

Stellt euch mal bitte folgenden Fall vor. Was wäre wenn ein Bruder seiner Schwester und deren Freund (Weder verlobt noch verheiratet und auch nicht geplant)beim Hausbauen hilft. Er muß dazu 80km Hin-und Zurück fahren um auf die Baustelle zu kommen. Dabei hat er sehr viele Tage Urlaub und Wochenenden geopfert, so das am Schluß ca. 500 Stunden arbeit zusammen gekommen sind. Der Großteil protokolliert in einem Buch. Wieviel Stunden für welche Tätigkeiten.

Nun trennt sich aber die Schwester vom Freund und läßt sich Ihren Anteil am Haus auszahlen so das der Exfreund nun aleiniger Besitzer des Hauses ist. Der Ex-Schwager kommt nun auf den Bruder zu und frägt ob er sich die Arbeitsstunden bezahlen lassen will,weil die Schwester die Stunden Ihres Bruder gefordert hätte. Der Bruder sagt aber, nachdem er glaubt mit dem Ex-Freund eine Freundschaft zu haben, er wolle sich die Stunden nicht bezahlen lassen und er fordere sie auch nicht über die Schwester ein.

3 Monate nachdem die finanzielle und zwischenmenschliche Sache zwischen der Schwester und Ihren mittlerweilen Ex-Freund geregelt sind, kommt der Bruder dahinter das sein Ex-Schwager Ihn mehrfach angelogen hat und schlecht über Ihn geredet hat. Der Bruder ist natürlich daraufhin sehr erbost und würde sich nun doch gerne seine Arbeits-Stunden,die er ursprünglich für die Schwester geleistet hat, bezahlen lassen.

Hat dieser Bruder irgendeine rechtliche Grundlage das er die Stunden bezahlt bekommt. Wenn ja zu welchen Stundensatz.

Ich weiß eine ziemlich verrückte Geschichte, aber was denkt Ihr darüber?

Hallo,

wenn vorher nichts vereinbart wurde und man davon ausgehen kann, dass es sich um Gefälligkeit bzw. „familiäre Solidarität“ handelt, siehts schwierig aus, wobei 500 Arbeitsstunden natürlich schon heftig sind und über das hinausgehen, was ich unentgeltlich für meinen Schwager machen würde.

Ein Punkt ist auch: Der Ex-Schwager hat seine Ex-Freundin für das Haus ausbezahlt. Was war damit abgegolten ? Ihre Eigenleistung ? Wenn ja, kann man vielleicht davon ausgehen, dass nicht nur ihre Leistung, sondern auch die ihres Bruders dadurch abgegolten sind.

Man kann nur mit der Schwester sprechen („hömma, die Kohle, die Du von Deinem Ex bekommen hast für die Hütte steht mir auch zum Teil zu“) oder nochmal beim verhinderten Schwager nachverhandeln. Eine Rechtsgrundlage sehe ich aber nicht.

Gruss Hans-Jürgen
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Das hier:

Ein Punkt ist auch: Der Ex-Schwager hat seine Ex-Freundin für
das Haus ausbezahlt. Was war damit abgegolten ? Ihre
Eigenleistung ? Wenn ja, kann man vielleicht davon ausgehen,
dass nicht nur ihre Leistung, sondern auch die ihres Bruders
dadurch abgegolten sind.

kann ich dogmatisch nicht nachvollziehen. Wenn (!) der Bruder einen eigenen Anspruch hatte, dann kann der Häuslebauer nicht einfach mit der Schwester vereinbaren, dass damit nun auch die Schuld gegenüber dem Bruder abgegolten sei. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter.

Aber: Selbst wenn (!) es hier einen Anspruch gibt, so hat der Bruder ja darauf verzichtet. Und das ist grundsätzlich schuldrechtlich möglich.

Levay

Hai,

jajaja, schuldrechtlich wäre es ein Vertrag zu Lasten Dritter, was nicht geht.

Ich habe nur überlegt, wie das abgelaufen ist: Die Schwester hat gesagt „Du, Ex, in Deinem Häuschen hat meine Familie ja ordentlich mitgeholfen, zahl mal“. Hat er ja auch. Die Frage ist, ob in dem Betrag noch etwas „ideell“ für die Arbeit des Bruders gedacht ist und wie sich diese Summe ohnehin berechnet hat. Die Infos, die wir haben, geben mehr nicht her.

Gruss Hans-Jürgen
***

Huhu!

Aber: Selbst wenn (!) es hier einen Anspruch gibt, so hat der
Bruder ja darauf verzichtet. Und das ist grundsätzlich
schuldrechtlich möglich.

Mit ein wenig Mut könnte man ja eine Schenkung draus machen. Dann gäbe es ein Widerrufsrecht nach § 530 BGB, aber auch nur dann, wenn man „groben Undank aufgrund einer schweren Verfehlung“ erkennen könnte. Und in welcher Familie wird nicht dann und wann schlecht übereinander geredet?

Gehen wir mal davon aus, das über den Betrag den die Schwester bekommen hat keine schriftliche Aufzeichnung vorhanden ist, wie sich die Summe die Sie bezahlt bekommen hat zusammensetzt. Gehen wir weiter davon aus das die Schwester die Stunden, ihres Bruders, nicht bezahlt bekommen hat. Frage am Rande zum Verständniss: Selbst wenn die Schwester die Stunden bekommen hätte und es keine schriftlich (oder auch schriftliche) Aufzeichnung darüber gibt, habe ich aus euren Beiträgen gelesen, könnte Sie gar nicht rechtskräftig die Stunden kassieren da dies ein Vertrag Dritter wäre, oder?

Hallo worldwidefab,

der § 530 BGB bezieht sich darauf, dass der Schenkende seine Schenkung widerrufen kann, wenn er im Nachhinein sowas feststellt.

Hier im Fall passt das nicht, da ja kein Geld übergeben wurde.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.html

(Würde passen, wenn der Häuslebauer das Geld „geschenkt“ hätte und danach feststellt, dass über ihn schlecht geredet wurde)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Hier im Fall passt das nicht, da ja kein Geld übergeben wurde.

§ 516 BGB spricht weder von Geld noch von Übergabe, sondern von einer unentgeltlichen Zuwendung aus dem eigenen Vermögen. Dass auch ein Verzicht als Schenkung anzusehen ist, finde ich recht plausibel und ist zB in § 7 ErbStG ausdrücklich gesetzlich normiert. Daher bleibe ich dabei, dass man mit Mut eine Schenkung daraus machen kann. Aber Vorsicht: Der Mut sollte sich immer nur auf die rechtliche Auslegung vorhandener, nicht die Erfindung neuer Tatbestandsmerkmale beziehen.