Geleistete Arbeitstunden Kürzen

Hallo kann der Arbeitgeber bei nichtgefallener Arbeit die geleisteten Arbeitsstunden Kürzen??
Wenn jemand im Handel als Teilzeitkraft tätig ist und übersieht was aufzufüllen und der Chef meint ihm deshalb 3 Stunden von der geleisteten Arbeitszeit zu kürzen darf er das??
danke

Ugh.

Hallo kann der Arbeitgeber bei nichtgefallener Arbeit die
geleisteten Arbeitsstunden Kürzen??

Käme drauf an. Grundsätzlich ist Schlechtleistung abmahnfähig und -bedürftig; einen Stunden- (und damit Geld-) Abzug vorzunehmen, würde ich nicht für rechtens halten. Man hat ja gearbeitet, nur eben nix Gescheites …

Allerdings hat das seine Grenzen da, wo Vorsatz oder mehr als gewöhnliche Fahrlässigkeit ins Spiel kommt - wenn also die Regale aus Daffke nicht aufgefüllt worden sind, ist das nicht mehr Schlechtleistung, sondern Nichterbringung einer geschuldeten Leistung - und da wäre eine Verdienstminderung u.U. legitim.

Das auseinanderzuklamüsern, bedürfte es aber der konkreten Fallschilderung, die hier nicht erfolgen darf - deswegen wäre mein dringender Rat, einen Fachanwalt aufzusuchen, der die obigen Feinheiten dann ausloten müsste.

Was ich aber mit einiger Sicherheit behaupten zu dürfen meine, ist, dass einfach mal so „geschossen“ drei Stunden - ohne diese Zeitangabe irgendwie belegen zu können - vor Gericht keinen Bestand haben würden.

Aga,
CBB