Geleistete Rentenbeiträge bei Auswanderung

man stelle sich folgende Fall vor …

ein Person hat zunächst als Angestellter einige Jahre gearbeitet
war danach rentenbeitragspflichtig selbstständig (Ja! das geht!)
und nun beitragsfrei gewerbsmäßig tätig
der letzte Bescheid der Rentenkasse weist eine hypothetische Rente vor rd. 230 € aus.

Diese Person (45) wird nunmher ins EU Ausland (Spanien) umziehen, dort den Lebens- und Einkommensmittelpunkt besitzen und auch dort selbstständig tätig sein (nein, keine Sorge; es geht NICHT um ne Kneipe auf Mallorca …)

Was passiert mit den Beiträgen, wenn die Person ins Ausland geht?
Ist es möglich, die hiesige dt. Rentenversicherung zu „kündigen“ (in Spanien gibt es eine durchaus ähnliche Zwangsverrentung) und die eingezahlten Beträge ausgezahlt zu bekommen?

vielen Dank
Ralf

Hallo Ralf,

Was passiert mit den Beiträgen, wenn die Person ins Ausland
geht?

die bleiben erhalten und wachsen halt nicht weiter. Im Rentenalter kann mann sich mW (bin aber nicht 100% sicher) dann die Rente überall hin überweisen lassen, also auch ins Ausland.

Ist es möglich, die hiesige dt. Rentenversicherung zu
„kündigen“ …und die eingezahlten Beträge ausgezahlt zu
bekommen?

Es gibt den 210 SGB VI http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/210.html

(1) Beiträge werden auf Antrag erstattet

  1. Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben,
  2. Versicherten, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben,
  3. Witwen, Witwern, überlebenden Lebenspartnern oder Waisen, …

TM

Hallo,


Was passiert mit den Beiträgen, wenn die Person ins Ausland
geht?
Ist es möglich, die hiesige dt. Rentenversicherung zu
„kündigen“ (in Spanien gibt es eine durchaus ähnliche
Zwangsverrentung) und die eingezahlten Beträge ausgezahlt zu
bekommen?

bei Verzug ins Ausland bedarf es keiner Kündigung der deutschen Rentenversicherung, das ist gar nicht möglich. Vielmehr erfolgt - bei stehender Versicherungspflicht - automatisch die Abmeldung z.B. durch den Arbeitgeber bei Aufgabe der Beschäftigung. Da A derzeit keine Beiträge zur RV zahlt, muss er also gar nichts machen.

Wie TM schon richtig geschrieben hat, wachsen die Rentenansprüche in Deutschland eben einfach nicht weiter, d.h. die derzeitigen 230 Euro bleiben quasi unverändert bestehen und werden nur noch durch Rentenanpassungen erhöht.

Eine Auszahlung ist u.a. nur möglich, wenn nicht bereits für 60 Monate Beiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Bei 230 Euro Rente würde ich unterstellen wollen, dass mehr als 59 Monate vorliegen => eine Beitragserstattung wäre nicht möglich.

Die Rente wird bei Wohnsitz in Spanien - wozu Mallorca ja noch immer gehört … :wink: - zu 100 % nach Spanien für deutsche oder spanische Staatsangehörige gezahlt. Sollte A sich entscheiden Chinese zu werden oder in ein Land auszuwandern, das außerhalb der EU liegt und dann gleichzeitig eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, dann wird’s komplizierter. Im Extremfall, z.B. Chinese in China, wird die Rente auf 70% gekürzt.

Übrigens: Werden in Spanien Beiträge in die dortige Rentenversicherung gezahlt, bekommt A hinterher zwei Renten: eine aus Spanien, berechnet aus den spanischen Beiträgen und eine aus Deutschland, berechnet aus den deutschen Beiträgen.

Das in aller Kürze und Einfachheit - ich hoffe, es war auch verständlich -, kann alles ggf. aber auch komplizierter werden. Deshalb immer wieder der Tipp: A sollte sich an eine Beratungsstelle seines Rentenversicherungsträgers wenden. Da werden sie geholfen … :wink:

Servus,
Robert

vielen Dank
Ralf

Hallo,
eigentlich ist ja schon alles gesagt.
Falls man sich Beiträge auszahlen lassen kann, dann nur die eigenen (also nicht den Arbeitgeberanteil) und, soweit ich weiß, ohne Zinsen. Auch, wenn die Rentensteigerungen nicht enorm sind, muß man das Geld erstmal so anlegen, das man ab Renteneintritt monatlich einen vergleichbaren Betrag rausbekommt.
Falls man im EU-Ausland auch versicherungspflichtig ist, können die Zeiten aus anderen EU-Ländern u.U. auf bestimmte Mindestzeiten angerechnet werden. Um das alles abzuklopfen, wird man um eine individuelle Beratung nicht rumkommen.

Cu Rene