Gelernter maler als raumausstatter?

meine frage ist ob ich mich als gelerter maler als raumasstatter selbständig machen darf/kann und was darf ich da alles für tätigkeiten im maler und bodenleger berreich ausüben?
ich würde überwiegend aufträge für mustertapeten bekommen. hätte aber auch aufträge für bodenlege- streich- und lackierarbeiten. da denk ich aber das ich sie immer noch „schwarz“ machen würde da es ja für malerarbeiten einen meister zwang gibt! lieg ich da richtig?
der meister kommt für mich die nächsten 2 jahre leider noch nicht in frage da es zeitlich und finanziell nicht machbar ist!
danke schon mal für antworten

Hallo!
Da hat sich ja einiges geändert, bei uns dürfen ja z.B. Putzer auch Rauhfaser kleben umgekehrt haben wir auch schon Putzarbeiten gemacht.
Ich würde mal bei deiner Zuständigen Innung (Handwerkskammer) nachfragen dann bist Du auf der Sichern Seite.
Etwas genaues kann ich dir leider auch nicht sagen.

Sepp.

Hallo Da Ignaz,

soweit ich das weis, darfst du diese Dienstleistungen auch ohne Meister anbieten. Ausbilden darfst du jedoch nicht. Ich denke auch, dass du darauf hinweisen musst, dass du gelernter Maler aber nicht Raumausstatter bist.
Am besten weis das die Handwerkskammer, bei der du dich sowieso anmelden musst.

Gruß, Tobias

Sehr geehrter Kunde,
der Malerberuf steht über dem Raumausstatter nicht umgekehrt.
Und in unsererm Staat läuft die Angelegenheit so ab.
Durch die Selbständikeit kann man beide Berufe in einen Beruf ausüben oder auch nicht es geht dem Staat nur darum die Finanzkassen zu füllen, und durch die Selbständigkeit sind in alle Wege offen dem Staat zu dienen Scharzarbeiten gibt es nicht als Selbständiger nur Steuernachzahlungen für den Privat Kunde sieht das anders aus Sie können auch als Malergeselle sich schon selbständig machen aber der Meisterbrief ist langfristig die bessere Situation ,um zu überleben in der heutigen Zeit.

Mit freundlichen Grüßen
Sefer

hi,
also soweit ich weiß, gibt es da keine Einschränkung. natürlich darfst du keine Lehrlinge ausbilden. ich war damals mal in einer zeitarbeitsfirma und oft bei Kunden die als Maler selbstständig waren. so, das war das eine…

das andere ist:
es gibt beim Maler verschiedene berufszweige. u.A. Maler/lackierer oder maler/teppichleger oder Maler/tapezierer.
wenn du Maler und lackierer gelernt hast, darfst du alle arbeiten ausführen, inklusive autolackierer. bei den anderen bin ich mir nicht sicher. so, das war das andere…

jetzt das wichtigste:

  1. hast du genug Rücklagen (Geld) falls ein Kunde mal nicht zahlt und du es überbrücken kannst. wenn nicht bedeutet es das schnelle ende.
  2. hast du auch genug Aufträge? die Ca. über ein halbes Jahr hinnaus gehen. soll heissen das du genug Zeit hast um bekannt zu werden. (nach werbung auch taten folgen)
  3. die steuern. besorge dir einen guten steuerberater. denn Fehler verzeiht dir der Fiskus nicht.
  4. das Wort selbstständig. du bist dann selbst aber ständig. heisst wenn der geselle Feierabend hat gehts bei dir erst los.
  5. Kunden die Ärger machen. ist auch nicht selten.
  6. du wirst glaub ich ein halbes Jahr . Staat gefördert. aber was ist danach?

so, das waren jetzt nur ein paar Punkte. aber du musst dir im klaren sein das das erste Jahr echt hart sein wird. zudem musst du gucken wieviel malerfirmen in deine Gegend sind. nicht das die dich auffressen. am besten du gehst mal zur arge und erkundigst dich da mal. ich wollte mich mal in second life selbstständig machen, wurde sehr gut beraten und hab es dann gelassen.
aber wie gesagt, das wird ein harter schwerer Schritt. kannst ja mal hier am ball bleiben und schreiben welche Entscheidungen du getroffen hast usw.
alles gute dir

Hallo,
als Maler darfst du dich nicht Selbstständig machen, das ist richtig. aber der Raumausstatter benötigt keinen Meister für die Selbstständigkeit. Das kannst du auch beim Arbeitsamt im BerufeNET unter Raumaustatter Existenzgründung nachlesen. Ebenso findest du dort die tätigkeiten der raumausstatter.
Dazu gehören: Tapezieren, Streichen, Verlegen von Textilen Bodenbelegen. Ich glaube nicht, dass du große Schwierigkeiten haben wirst aber genaueres wirst du über die Kammer oder das Arbeitsamt erfahren.
Gruß johanna

der meister dauert 3 oder 1 jahr. bei 3 haste nur am we schule und bei 1 haste vollzeit und bekommst meisterbafög. das du nur zurückzahlen musst wenn du in arbeit bist (min.125 € im monat).

du kannst dich als raumausstatter selbstständig machen und malerarbeiten durchführen.

ein raumausstatter darf fussbodenarbeiten durchfüren. ich habe damals als ra für bombadier ganze bürogänge (2000 qm) renoviert.

wichtig ist dabei nur…welche unternehmensform du angibst. neben oder haupt gewerbe. du darft keine fenster und fassaden machen. geh zur handwerkskammer und erkundige dich da mal. die geben dir über alles auskunft

da musst du bei der zuständigen Handwerkskammer nachfragen, die sagen dir genau was du alles in deinem Bezirk machen kannst ohne Meisterprüfung.
Gruss…

Hallo Ignaz,
zu deiner Frage werde ich keine Stellung nehmen.da du hier von "Schwarzarbeit " schreibst.Vielleicht vorher mal überlegen.

schwarzarbeit war darauf bezogen, dass ich etwas ausübe das mir aber die kammer nicht erlaubt bzw ich es ohne meister nicht machen darf! und nicht das ich keine steuern zahl!!!

Hallo Ignaz,
zu deiner Frage werde ich keine Stellung nehmen.da du hier von
"Schwarzarbeit " schreibst.Vielleicht vorher mal überlegen.

hab die frage ein bischen blöd formuliert.

Hallo Ignaz,
zu deiner Frage werde ich keine Stellung nehmen.da du hier von
"Schwarzarbeit " schreibst.Vielleicht vorher mal überlegen.

Hallo Da Ignaz,
wenn du dich selbstständig machen willst, solltes du zuerst an deinem Deutsch arbeiten.
Wort und Schrift sind Visitenkarten, siehe auch http://www.korrektorat-wolo.de!
Alles andere ist machbar, wenn mitunter auch einige Hürden zu nehmen sind.
Aber stelle dir die Selbstständigkeit nicht als „Gelddruckmaschine“ vor; hier musst du wahrscheinlich härter arbeiten als in jedem anderen Job.
Zahlreiche Informationen zur Existenzgründung habe ich übrigens unter http://www.arbeit-job-karriere.de/reich-werden.html gefunden.
Lese erst einmal in Ruhe alles, gern kannst du dich wieder melden.
Egal was du machen willst; viel Erfolg!
Wolle

Hallo Da Ignaz,

ein „Raumausstatter“ muß mehr Eigenschaften mitbringen als nur Bodenlegen und Steichen. Vielmehr stützt sich die Bezeichnung auf Vorhänge, Rollos, Polster…
Ich denke für dein Vorhaben wäre es besser einfach auf die Dienstleistung „Maler/Lackierer“ zu gehen.
Wobei man sich auch nicht genauso nennen darf da eben der geforderte Meisterbrief fehlt.
Entweder bei der Handwerkskammer mal nachhacken ob es für diesen Bereich überhaupt noch Pflicht ist einen Meisterbrief vorzuweisen.
Wenn ja, solltest du wirklich nur die Dienstleistung anbieten ohne den Zusatz „Maler/Lackierer“ oder „Raumausstatter“.

Gruß Lore

Hallo,
für Malerarbeiten brauchst Du den Meisterbrief oder Du beantragst die so genannte Altgesellen-Regelung bei Deiner zuständigen Handwerkskammer. Da musst du allerdings nachweisen, dass du mindestens 6 Jahre in einer Malerfirma als Vorarbeiter oder ähnliches gearbeitet hast. Frag einfach bei der Handwerkskammer nach. Normalerweise helfen die einem. Zu guter letzt kannst Du noch ein Gewerbe als Holz- und Bautenschützer anmelden. Da dürfen aber nur Malerarbeiten im geringen Umfang gemacht werden. Bodenlegerarbeiten ist da dann kein Problem
viele Grüße vom Meister
hb

Man kann sich schon als Raumausstatter selbstständig machen, sogar ohne einen Beruf erlernt zu haben. Aber ob man dann alle Malerarbeiten ausüben kann ist fraglich