Geliehener Raum und Verantwortlichkeit über dessen bauseitigen Zustand liegt wo?

hey, angenommen, ein MV regelt die Überlassung eines Kellerraumes wie folgt
Die Überlassung erfolgt unentgeltlich (Leihe) und ist nicht Bestandteil des MV. Wenn und soweit bei Überlassung Mängel vorhanden sind oder später auftreten, insbes. bei bauseits bedingten Feuchtigkeitseinwirkg., ist eine Haftung des Vermieters dem Grunde und der Höhe nach ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung des VM.
Hiervon ausgenommen etwaige Schadensersatzansprüche, soweit diese durch abgeschlossene Versicherungen abgedeckt sind.

Was möchte ein Vermieter mit solch einem Passus? Angenommen, es tritt Feuchtigkeit im „geliehenen“ Keller auf, warum sollte der Vermieter dann nichts dagegen tun? Es ist doch sein Eigentum, welches weiteren Schaden davon träge, wenn er nichts gegen die Feuchtigkeit unternähme. Aslo wenn wie ich den oberen Passus verstehe, der Vermieter dafür nicht verantwortlich sein möchte, wer denn dann? Der Leiher etwa?
Welche Pflichten ergeben sich für den Ausleihenden des Kellers denn in Bezug auf den Zustand eines geliehenen Kellers?
Was ist kann Sinn und Zweck sein, so einen Absatz in den MV zu bringen?

Danke

Hallo!

Was stellst Du heute eigentlich für einen Wust an Fragen ein ?
Eine Frage kurioser als die andere.

Warum willst du partout dort einziehen ?  Bei so einem Vermieter ?

Was der VM will ?  So schwer zu verstehen ?  Er will nicht haften,wenn in den bereitgestellten Kellern ( „geliehen“, so ein Käse !) die eingelagerten Sachen Schaden erleiden sollten.
Um Rohrbruch wird er sich schon kümmern wollen,aber nicht um Wandfeuchte,Schimmel und Muffgeruch.

MfG
duck313

Der Vermieter ist der Ansicht, dass er mit den tausenden von EUR die eine Kellersanierung kostet sinnvolleres anfangen kann. Sei es nun ein neues Bad, eine Heizung, ein Dach, oder eine schöne Urlaubsreise.

vnA

er will nicht
haften,wenn in den bereitgestellten Kellern ( „geliehen“, so
ein Käse !) die eingelagerten Sachen Schaden erleiden sollten.

also geht’s dabei allein nur um die eingelagerten Sachen und um diesbezügl Haftungsausschluss? Und wie ist das wenn in so einen „geliehenen“ Keller eingebrochen und dort Schaden verursacht wird bspw an der Tür? Man sagte dass in den Kellern gern mal eingebrochen wird.
Oder wenn Schimmel entsteht (der evtl auch früher schon da war, nur überpinselt wurde) oder weiß der Geier… Wer wäre in der Beweispflicht? Bleibt der VM auch bei Leihe zuständig für Beseitigung von bauseitigen Feuchtigkeitsschäden, vergleichbar mit einer gemieteten Whg?
danke

Hallo FantasTiger,

damit sichert sich der Vermieter ab.
Er weiss bereits, dass der Raum Mängel hat und nicht als vermietbares Kellerabteil taugt.
Möglicherweise hat er keinen finanziellen Etat um etwas dagegen zu unternehmen oder der Aufwand ist einfach zu groß. Die Trockenlegung eines Kellers eines bewohnten Hauses schüttelt sich idR niemand einfach so aus dem Ärmel…egal.
Der Vermieter gestattet dem Mieter die Benutzung, will aber ansonsten so wenig wie möglich damit am Hut haben. (Ich finde es nur ein wenig seltsam, dass das als Bestandteil im Mietvertrag auftaucht, es geht ja nicht um die Gebrauchsüberlassung einer Küche…)

Zum Weiterlesen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-598.htm

Für einen Einbruchschaden haftet der Vermieter ohnehin nicht, wenn er nicht gerade eine Liste mit den eingelagerten Gegenständen an die Haustüre pinnt.
Dafür springt idR die Hausratversicherung des Mieter ein…die allerdings bei einem solchen Leihvertrag durchaus auch darauf kommen könnte, dass es insgesamt ein erhöhtes Schadensrisiko gibt…das dem Vertragspartner unter Umständen hat bewusst sein können oder müssen. *wink*

Welche Pflichten ergeben sich für den Ausleihenden des Kellers
denn in Bezug auf den Zustand eines geliehenen Kellers?
Was ist kann Sinn und Zweck sein, so einen Absatz in den MV zu
bringen?

Genau das sollte man mal fachlich prüfen lassen und wieviel Sinn es macht den Leihvertrag vom Mietvertrag zu separieren.

Grüße
Mau