Geliehener Wohnwagen

Hallo,

folgende fiktive Geschichte:

Eine nette junge Familie überlegt, ob sie sich einen Wohnwagen zulegen soll. Da es ja nicht gerade eine Anschaffung ist, die man mal so zwischen Tür und Angel erledigt, haben sie vor, sich erst einmal einen Wohnwagen zu mieten.
Nun kam ein ebenso nettes Ehepaar auf die Familie zu, und bot ihnen an, mit deren Wohnwagen einen Testcampingurlaub zu machen und das auch noch für lau.
Die nette Familie hat sich sehr über das Angebot gefreut, ist sich aber nicht sicher, was ist, falls sie einen Unfall mit dem Wohnwagen haben, oder ob andere evtl. entstehende Schäden im und am Wohnwagen von der Haftpflicht übernommen werden oder ob es andere Versicherungen gibt, mit denen man so etwas absichern kann.

hallo,
gemietete/geliehene sachen (bis auf einige ausnahmen) sind in keiner haftpflichtversicherung versicherbar.
wenn eine vollkasko abgeschlossen wurde, würde diese zahlen. allerdings eben nur bei einem kaskoschaden.
wenn also was ausversehen am inventar kaputt geht und das nicht auf einen kaskoschaden zurück zu führen ist, dann ist sowas nicht versicherbar.
snake

Hallo,

gemietete / geliehene Gegenstände gehören zwischenzeitlich sehr wohl in das Deckungskonzept einiger guter Versicherer. Meist jedoch maximiert und mit SB.

Einfach mal beim Versicherer nachfragen, ob diese Schäden mitversichert sind.

Grüße

Lars