Hallo zusammen,
Ich weiß garnicht so recht wo ich anfangen soll.
Meine Oma hat drei Töchter . Meine Tante A, Tante B und meine Mutter C.
Meine Oma hat meiner Tante A vor Jahren insgesamt 22000 DM geliehen. Es wurde mündlich vereinbart, dass das Geld , falls vorhanden, zurückgezahlt werden soll. Falls das Geld zu Lebzeiten meiner Oma nicht aufzutreiben sein sollte (was bisher nicht der fall ist) soll dies mit dem Erbe verrechnet werden und den Enkelkindern gemeinsam mit dem Rest des Sparbuches zu Gute kommen. Das geliehene Geld stammt von einem Sparbuch welches für die Enkelkinder bestimmt ist. Im Testament, welches meine Oma zu Lebzeiten gemeinsam mit meinem Opa aufgesetzt hat, ist dieses Sparbuch vermerkt . Leider geht es meiner Oma von Tag zu Tag immer schlechter. Sie möchte nun das wir ein schreiben aufsetzten welches sie entweder eigenhändig versucht abzuschreiben oder zumindest dass es einer von uns am PC verfasst , sie einen Satz darunter schreibt das es ihr eigener Wille war dass es aufgesetzt wird und sie es unterschreibt.
Jetzt die frage : ist das überhaupt möglich ? Falls ja wie setze ich dieses schreiben auf. Was muss dort alles drin stehen?
Liebe Grüße
Als Testament ist diese Form nicht wirksam. In dem genannten Fall ist es üblich, dass ein örtlich praktizierender Notar beauftragt wird. Denn anderenfalls müsste jedes Wort selbst von der Oma geschrieben werden. Beim Notar ist dieses nicht notwendig !!!
Liebe/-r Experte/-in,
ein Testament kann entweder notariell errichtet werden oder es muss komplett eigenhändig geschrieben werden. Zudem sind weitere Formvorschriften zu beachten (Vgl. „9 Regeln für die Errichtung eines handschriftlichen Testments“: http://www.testamentratgeber.com/?page_id=173).
Allerdings wird Ihre Oma das Testament möglicherweise gar nicht mehr ändern können, weil es sich bei dem vorhandenen Testament um ein Ehegattentestament handelt, das nach dem Tod eines Ehegatten nur noch sehr eingeschränkt widerrufen oder geändert werden kann.
Meines Erachtens ist dies aber bei dem geschilderten Sachverhalt auch gar nicht nötig. Wenn der Geldbetrag „geliehen“ war, handelt es sich um ein Darlehen. Ihre Oma hat also einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegen Tante A. nach dem Tod der Oma fällt dieser Anspruch in den Nachlass. Die Erbengemeinschaft hat also einen Anspruch auf Rückzahlung des Betrages. Dieser kann im Rahmen der Nachlassverteilung mit dem Erbteil der Tante A verrechnet werden.
Bei der Erwähnung des Sparbuchs handelt es sich wohl um ein Vermächtnis zugunsten der Enkel. Ich würde dieses Vermächtnis - ohne Kentnis des Wortlauts - so verstehen, dass es auch den von dem Sparbuch verliehenen Betrag umfasst.
Dies können Sie von Ihrer Oma noch einmal schriftlich bestätigen lassen. Eine solche Erklärung kann dann im Zweifel zur Auslegung des Testaments herangezogen werden. Da es sich nicht um eine eigene testamentarische Anordnung handelt, gelten die Formvorschriften hierfür nicht. Wenn sie den Text vorformulieren, sollten Sie ihn aber am besten in Gegenwart von Zeugen unterschreiben lassen, damit nachvollziehbar ist, dass die Oma verstanden hat, was sie unterschreibt.