Gelochtes Arbeitszeugnis ok?

hi, sind Arbeitszeugnisse mit gelochtem linken Seitenrand zulässig?

Auch hi,

sind Arbeitszeugnisse mit gelochtem linken Seitenrand
zulässig?

Die einzige Formvorschrift, die es zu Arbeitszeugnissen gibt ist folgende: ‚‚Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.‘‘
http://www.buzer.de/gesetz/3982/a55325.htm

Ansonsten gibt es keine Formvorschrift dazu. Eine normale Randlochung mag mancher als Schönheitsfehler empfinden, aber eine Klage dagegen dürfte wohl soetwas sein wie ‚‚Mit Kanonen auf Spatzen schießen.‘‘.

Die freundliche Bitte an den AG, dass Arbeitszeugnis doch bitte nochmal in einer nicht gelochten Version zuzusenden dürfte sowohl finanziell als auch nervlich weniger aufwändig sein.

MfG

also könnte ein Arbeitgeber dies auch verweigern, wenn es keine Formvorschriften gibt?

also könnte ein Arbeitgeber dies auch verweigern, wenn es
keine Formvorschriften gibt?

Ja.

Das heißt aber nicht, dass sich z.B. ein AN ein Arbeitszeugnis mit Flecken, Knicken, Rissen, per Hand hingeschmierten Änderungen o.ä. gefallen lassen soll/muss. (Mal abgesehen davon, dass sich die Firma damit selber ein Armutszeugnis ausstellen würde)