Gelöschte Wortmarke erneut schützen lassen

Wenn eine Wortmarke nach der üblichen Schutzdauer nicht verlängert wird, und daher gelöscht wird, besteht dann für ein x-beliebige Person die Möglichkeit, sich diese Wortmarke schützen zu lassen ?

Ich freune mich auf Eure Antworten!

… besteht dann für ein x-beliebige Person die Möglichkeit, sich diese Wortmarke schützen zu lassen ?

  1. Ja. Sich diese Wortmarke schützen zu lassen, ist möglich.

  2. Das bedeutet aber nicht, daß man diese Marke dann auch benutzen darf. Denn es kann - unabhängig von der nicht verlängerten Marke - andere Rechte geben, die einer Benutzung dieser Marke entgegenstehen. Das können Rechte desjenigen sein, der die Marke nicht hat verlängern lassen oder Rechte einer anderen Person.

  3. Im übrigen besteht die Möglichkeit, sich eine Wortmarke schützen zu lassen (siehe Punkt 1) immer, d.h. völlig unabhängig davon, ob bereit eine identische oder ähnliche Markenregistrierung existiert. Falls eine solche ältere Marke jedoch bereits existiert, besteht das Risiko, daß a) die neue Marke wieder gelöscht wird bzw. b) man die neue Marke nicht benutzen darf (siehe Punkt 2).