Ein Auszubildender hat seine Abschlussprüfung (kaufmännischer Ausbildungsberuf) nicht bestanden und an einer Wiederholungsprüfung nicht teilgenommen.
Er hat seinen Arbeitgeber über das Bestehen der Prüfung belogen.
Der Arbeitgeber ging von einer bestanden Prüfung aus und beschäftigte den Auszubildenden als ausgelernten Arbeitnehmer mehrere Jahre weiter.
Mit welchen Konsequenzen hat der Arbeitnehmer nach Entdeckung der Lüge zu rechnen?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei der Beantwortung dieser Frage weiterhelfen könnten. Vielen Dank.
Er hat seinen Arbeitgeber über das Bestehen der Prüfung
belogen. Der Arbeitgeber ging von einer bestanden Prüfung aus und
beschäftigte den Auszubildenden als ausgelernten Arbeitnehmer
mehrere Jahre weiter.
Also, dass der ehemalige Lehrherr seinen Lehrling weiterbeschäftigt
zeigt doch, dass er mit dessen Leistungen zufrieden ist.Von so
gesehen lässt sich do vielleicht was machen. Das juristische Problem
kan ich nicht bewerten. Vielleich sollte der durchgefallene Kandidat
sich mal Rat bei einer entfernteren Handwerkskammer besorgen.
Wäre ich in einer so misslichen Situation, würde ich die
Gesellenprüfung auf jeden Fall nachholen, denn ohne Abschlußprüfung
ist er ein Nichts. Irgendwann wird die mißlungene Prüfung rauskommen
und dann werden Probleme auf ihn zukommen. Daher folgnder Rat: Er
soll sich schnellstens einem Rechtsanwalt anvertrauen und sehen, dass
er dieses Problem löst.
Alexander
Jemand der arbeite ist kein Nichts,
er ist in erster Linie ein Arbeiter so wie du und ich.
Das er jahrelang in deisen Beruf arbeitet zeigt ja das er die iegentliche Sache kann.
Er soll sich nicht dem Rechtsanawalt anvertrauen sondern der Handwerkskammer, das er seine Prüfung bekommt.
Es kann durchaus mal ein aue in einem Fachgebiet zugedrückt werden wenn davon ausgegangen werden kann das er die Arbeit trotzdem schafft.
Grüsse
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Das tut mir sehr leid. So wollte ich das wirklich nicht gesagt haben.
Das er jahrelang in deisen Beruf arbeitet zeigt ja das er die
iegentliche Sache kann.
Er soll sich der Handwerkskammer anvertrauen, das er seine Prüfung
bekommt.
Er muß wirklich dieses Problem lösen, denn wenn es rauskommt, dass er
überhaupt kein Geselle ist, fangen wirklich die Probleme an. Mir ist
klar, dass er sich selbst in eine unmögliche Situation gebracht hat.
Ich wollte ihm nur dringend raten, nach einer Lösung zu schauen.
Alexander
Da hast Du natürlich recht.
Aber was ist mit all jenen Tätigkeiten, die nur ein Geselle oder Meister ausführen darf? Wie sieht es mit Gewährleistung und technischen Zulassungen aus?
Was ist mit jenem Hochstapler, der jahrelang als Arzt auch krankgeschrieben und sonstige Atteste ausgestellt hat? Nur einfach zu sagen: er hat ja bewiesen, daß er es kann, ist ein wenig kurz gedacht, wenn es so allgemein formuliert ist.
Gruß
Axel