Gelten AGB immer für alle?

Ein Stromanbieter hat neue AGB. Nach den alten gilt eine Kündigungsfrist von 8 Wochen, nach den neuen von 6 Wochen. Jetzt erzält die Hotline, dass die neuen AGB nur für neue Kunden gelten. Geht so etwas überhaupt? Sind AGB wirklich nicht „allgemein gültig“?

Hallo!

Und wenn sich die neuen AGBs nur für Altkunden verschlechtern würden,wäre man da auch bereit diese Änderung hinzunehmen ?

Wohl kaum,oder ?
Und deshalb gelten AGB-Änderungen auch nur für Neuverträge.
Irgendwann enden ja Altverträge,dann wird man die neuen AGBs vorgelegt bekommen und man muss sie akzeptieren oder eben kündigen.
Falls man nicht akzeptiert,kündigt der Anbieter selbst.

MfG
duck313

Und deshalb gelten AGB-Änderungen auch nur für Neuverträge.

So pauschal ist das nicht ganz richtig.
Auch für Altverträge können neue AGB gelten, sofern der Verwender den Vertragspartner ausdrücklich darauf hinweist, nun die neuen AGB in den Vertrag einbeziehen zu wollen und dieser sich damit einverstanden erklärt. Eine in den alten AGB stehende Klausel „AGB in der geltenden Fassung“ sind Vertragsbestandteil, reicht dafür nicht aus.
Eine Ausnahme von der Zustimmungsbedürftigkeit neuer AGB für Altverträge bilden unvorhersehbare Notwendigkeit der Anpassung, an diese sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft.

(Siehe auch Beck’scher Online-Kommentar BGB, §305 Rn.75-79; Schlechtriem/Schwenzer, Kommentar zum einheitlichen UN Kaufrecht, CISG Art. 14 Begriff des Angebots, Rn.58)

Mfg