Bei einem privaten Kauf gilt doch ein 14 Tage Rückgaberecht, ohne jegliche Angabe von Gründen. Geht das für den gewerblichen Gebrauch auch?
Alles Liebe, Jana ![]()
Geschützt werden hier Verbraucher, nicht Unternehmer, also: Nein. Aber natürlich kann ein Rückgaberecht vertraglich vereinbart sein oder es wird aus Kulanz gewährt.
Hallo.
Nicht aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Regelungen im BGB. Die gelten nur bei Verbraucherverträgen, d.h. der Käufer kauft in seiner Eigenschaft als Privatperson.
Was zwischen zwei Gewerbetreibenden vereinbart wird, ist deren Bier.
Gruß
Michael
… denke schon. Im Zweifelsfall: Musst du dich denn zwingend als Gewerblerin outen ?
natürlich muss sie das nicht. sie kann durchaus auch einen betrug begehen. an gesetze halten ist doch nicht wirklich wichtig, oder?
Was stellst du dir darunter vor? Im Elektromarkt, da gibt´s das nicht, es sei denn der Verkäufer räumt es ausdrücklich ein. Ansonsten bist nur auf die Kulanz angewiesen.
Online und bei Haustürgeschäften ist es usus. Trotzdem sollte man den Verkäufer immer kontaktieren. In dem Falle sind die Rücksendekosten dem Verbraucher aufzuerlegen.
nein. da ist es gesetzlich vorgeschrieben.
hast du die frage eigentlich gelesen?
Welche wäre das?
vermutlich war gemeint:
Nö,
vermutlich war genau das gemeint, was er verlinkt hat.
Um Sachmängelhaftung geht es hier ja nun gar nicht, oder?
nein, natürlich nicht.
ich wollte auf das ‚dispositive recht‘ und die zugehörigen paragraphen hinaus.