Gelten Beitragsrückzahlungen der PKV als Zufluss?

Hallo! Ich habe hier zwar eine Antwort zu einer ähnlichen Frage gefunden (dabei ging es um einen vorab bezahlten PKV-Monatsbeitrag, der im 1. AlG2-Bezugsmonat erstattet wurde …), da dieser Fall aber nicht ganz auf meinen zutrifft > Ich bin momentan Beamter und seit ca. 3 Jahren privatversichert. Für glückliche Menschen in der Gesetzlichen, die das Prozedere nicht kennen: Am Ende des Jahres rechne ich also meine Arztkosten des zurückliegenden Jahres aus und wenn der Betrag für Arztkosten höher ist als die Rückzahlung von ca. 3 Monatsbeiträgen, die ich zurück erhalte, wenn ich 0,00 Öre bei der PKV einreiche und bis Ende Juni des Folgejahres in der PKV bleibe, dann schicke ich die Rechnungen an die PKV und wenn die drei Monatsbeiträge höher sind, dann reiche ich nix ein und warte bis zum nächsten Sommer auf meine Rückzahlung. Nun habe ich aber aufgrund einer Erkrankung dieses Jahre höhere Arztkosten, etwa in Höhe von 600 Euro und werde demnächst aufgrund einer Dienstunfähigkeit zumindest vorübergehen AlG2 beziehen; eine Rückzahlung der PKV scheidet wegen Wechsel in die AOK damit eh aus, weil ich nicht über den 30.06.2012 in der PKV sein werde. Die bei der PKV und der Beihilfestelle noch einzureichenden Arztrechnungen führen somit, da ich bei der Beihilfe eine Selbstbeteiligung habe, zu einer anteiligen Rückerstattung meiner Arztkosten in Höhe von 300-400 Öre, die dann irgendwann während des AlG2-Bezugs auf meinem Konto eingehen werden. Gilt diese Rückzahlung als Einkommen bzw. Zufluss und wird angerechnet oder kann ich die Kohle behalten, da ich vorher entsprechende Kosten hatte? Die Frage würde mich auch noch mal in Bezug auf eine Steuererstattung durch das Finanzamz interessieren. Wird eine Steuerstattung angerechnet oder nicht? Für Antworten und Hilfe bedanke ich mich sehr herzlich im voraus!!!

Die Sache ist einfach. Am Jahresende erhält man einen Beleg über die gezahlten PKV Beiträge. Ebenso erhält man einen Beleg über die BRE. Diese Werte sind zu saldieren und das Ergebnis als Sonderausgaben geltend zu machen.
Klare Antwort auf die Frage: Ja es sind Zuflüsse, die die Sonderausgaben reduzieren.

Hallo,

von ALG2 habe ich wenig Ahnung, denke aber-dass hier das Zuflussprinzip gilt. Also Alles was nach Antragstellung v. ALG2 an Kohle reinkommt wird angerechnet. Was ich nicht verstehe ist: Wieso bekommt ein Dienstunfähiger Beamter ALG2 ???.

Bitte fragen Sie noch die Kollegen.
MfG
Leo

Danke für die Antworten! Bei längerer Erkrankung schickt die Behörde den Beamten zum Amtsarzt und wenn der in gesetzlich festgelegten Zeiträumen keine Dienstfähigkeit prognostiziert, dann wird der Beamte aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Dienstunfähigkeit bedeutet aber nicht Erwerbsunfähigkeit und somit wird die Arge dann eben andere Jobs vermitteln, Eigeninitiative erwarten (was ja auch korrekt ist!), eine Umschulung anstreben etc. Bei mir gibt es - schon mit der Arge abgeklärt - also von mehreren Ärzten bescheinigte medizinische Gründe, warum ich den Job nicht machen kann und daher habe ich einen Anspruch auf AlG2. AlG1 wird es nicht, da ich Referendar bin und die Ausbildung keinen Anspruch auf AlG1 bedeutet.

Hallo Sartorial,

also, auch meiner Meinung nach kann die Rückzahlung deiner Krankenkasse _nicht_ als Einkommen bewertet werden. Du solltest aber damit rechnen, dass das dennoch versucht wird. Es ist vermutlich sinnvoll, das schon im Vorfeld mit deinem Sachbearbeiter zu klären.

Anders sieht es mit einer Steuererstattung aus, die wird auf jeden Fall nach dem Zuflussprinzip angerechnet.

Gruß, DC

Hallo

bei beiden Erstattungen /Auszahlungen würde ich davon ausgehen, dass sie als „sonstiges Einkommen“ auf die ALG2-Leistung angerechnet werden, ggf. unter Berücksichtigung der Frei-/Absetzbeträge: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Bzgl. der PKV würde ich dir zur Sicherheit aber gerne empfehlen, deine Frage auch nochmal im Forum hartz.info http://hartz.info/index.php einzustellen; dort sind Moderatoren und auch User zu finden, die sich mit diesem Thema sehr gut auskennen.

(Allgemein zu ALG2 und PKV/ GKV: http://hartz.info/index.php?topic=4379.0 )

LG

Ohne Experte zu sein verstehe ich http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html so, dass der Betrag als Zufluss im Rahmen einer einmaligen Einnahme dann, wenn der Zufluss im Zuflussmonat den Leistungsanspruch entfallen ließe, auf 6 Monate zu verteilen wäre (Selbiges für einmalige Steuererstattungen).

Ob das für Sie am Ende günstiger ist, als sich die Rechnungen bereits vor dem ALG II-Bezug erstatten zu lassen und ggf. zuerst aufbrauchen zu müssen, worauf Ihre Frage offenbar abzielt, vermag ich mangels Kenntnis Ihrer sonstigen Vermögenssituation nicht zu berechnen. Ich betrachte die Erwägung jedoch als legitim. Wenn Sie jedoch sich selber gegenüber mit Ihren vorherigen Kosten argumentieren, dann sollten Sie konsequenterweise auch die Erstattung sofort veranlassen, statt sie in den ALG II-Zeitraum zu verzögern, da Sie die BRE ja ohnehin bereits ausschließen können.

Hallo sartorial,
wenn man ALG 2 erhält gilt jede Einnahme als Verdienst und muß gemeldet werden.
Die Erstattung der PKV sollte auf einem anderes Datum
verlegt werden oder auf einem anderen Konto ausgezahlt werden.
Die Arge sieht es sonst als EINKOMMEN.

Gruß

Wuddel

Ich habe hier zwar eine Antwort zu einer ähnlichen

Frage gefunden (dabei ging es um einen vorab bezahlten
PKV-Monatsbeitrag, der im 1. AlG2-Bezugsmonat erstattet wurde
…), da dieser Fall aber nicht ganz auf meinen zutrifft > Ich
bin momentan Beamter und seit ca. 3 Jahren privatversichert.
Für glückliche Menschen in der Gesetzlichen, die das Prozedere
nicht kennen: Am Ende des Jahres rechne ich also meine
Arztkosten des zurückliegenden Jahres aus und wenn der Betrag
für Arztkosten höher ist als die Rückzahlung von ca. 3
Monatsbeiträgen, die ich zurück erhalte, wenn ich 0,00 Öre bei
der PKV einreiche und bis Ende Juni des Folgejahres in der PKV
bleibe, dann schicke ich die Rechnungen an die PKV und wenn
die drei Monatsbeiträge höher sind, dann reiche ich nix ein
und warte bis zum nächsten Sommer auf meine Rückzahlung. Nun
habe ich aber aufgrund einer Erkrankung dieses Jahre höhere
Arztkosten, etwa in Höhe von 600 Euro und werde demnächst
aufgrund einer Dienstunfähigkeit zumindest vorübergehen AlG2
beziehen; eine Rückzahlung der PKV scheidet wegen Wechsel in
die AOK damit eh aus, weil ich nicht über den 30.06.2012 in
der PKV sein werde. Die bei der PKV und der Beihilfestelle
noch einzureichenden Arztrechnungen führen somit, da ich bei
der Beihilfe eine Selbstbeteiligung habe, zu einer anteiligen
Rückerstattung meiner Arztkosten in Höhe von 300-400 Öre, die
dann irgendwann während des AlG2-Bezugs auf meinem Konto
eingehen werden. Gilt diese Rückzahlung als Einkommen bzw.
Zufluss und wird angerechnet oder kann ich die Kohle behalten,
da ich vorher entsprechende Kosten hatte? Die Frage würde mich
auch noch mal in Bezug auf eine Steuererstattung durch das
Finanzamz interessieren. Wird eine Steuerstattung angerechnet
oder nicht? Für Antworten und Hilfe bedanke ich mich sehr
herzlich im voraus!!!

Tut mir leid, aber da habe ich Null Ahnung.