Gelten die Richtlinien über Befreiung zur Zuzahlung der DRV-Bund auch für ambulante Krankenhausaufenthalte?

Warum ich Frage…
Ich hatte eine med. Reha in Februar dieses Jahres wo ich Aufgrund der Richtlinien (40% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV) von der täglichen Zuzahlung von 10€ befreit wurde.
Zuletzt war ich aber auch in ambulanter Behandlung (kein Reha!) in einem Krankenhaus, und nun habe ich eine Rechnung erhalten über diese Zuzahlung da die Krankenkasse die dies dem Krankenhaus mitgeteilt hat nach § 39 SGB V.

Vielen Dank schon im Voraus!

Hallo,
geh zu deiner Krankenkasse und beantrage dort auch die Befreiung - die Befreiung durch die Rentenversicherung gilt nicht für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna

Danke schön! Ein Anruf bei der Krankenkasse hat ergeben dass Regeln welche auch hier zu finden sind gelten, und entsprechend auch dort ein Antrag auf Befreiung gestellt werde sollte.
Gruß,
Artiszta