Gelten emails als Beweis für Auftrag vor Gericht

Hallo zusammen

Mal angenommen, ein Kunde hat bisher alle Aufträge per Mail erteilt und die Rechnungen bezahlt. Zu Beginn eines neuen Auftrages stand eine Auftragserteilung, wo der Kunde in einer email genau auflistete, was er für seine neue Geschäftsausstattung braucht. Dann folgten über 100 emails mit ständigen Änderungswünschen des Kunden, die für den Auftragnehmer einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeuteten. Nach Beendigung des Auftrages hatte der Kunde dem Auftragnehmer als Beleg von der Geschäftsausstattung mehrere Drucke per Post zugeschickt (Genau die Drucksachen, die der Kunde Monate zuvor bestellt hatte).

Nehmen wir weiter an, der Auftragnehmer konnte aufgrund widriger Umstände die Rechnung für die Geschäftsausstattung erst mehrere Monate später stellen, und der Kunde will nun überhaupt nichts bezahlen, weil er nicht mehr nachvollziehen könnte, welche Änderungen angefallen wären.

Wenn nun der Auftragnehmer alle emails des Kunden ausgedruckt und als Original auf dem Server seines Providers hat, seine emails an den Kunden jedoch nur noch indirekt (in den emails des Kunden wäre - wie bei emails sehr oft üblich - der komplette email-Schriftverkehr von mehreren Tagen mit Datum und Uhrzeit eingebettet), würden die vielen emails als Beweis für eine Auftragserteilung vor Gericht reichen?

Kennt jemand Gerichtsurteile - mit Aktenzeichen - in denen ein reger email-Schrftverkehr mit sehr vielen emails als Beweis für eine Auftragerteilung bei Gericht anerkannt wurde? Danke für eure Antworten.

würden die vielen emails als Beweis
für eine Auftragserteilung vor Gericht reichen?

Die Beweiswürdigung ist Sache des Richters. Wenn der aufgrund der Lektüre der Mails zu der Überzeugung gelangt, dass sie die Beweisbehauptung einer Partei stützen, wird er sie zur Urteilsfindung heranziehen. Wenn er sie für irrelevant befindet, wird er sie ignorieren.

Wenn du aber versuchst, ihn mit einer Vielzahl der Mails totzuschmeissen, wird er dir ganz was anderes an den Kopf zurückwerfen. Relevant ist nicht die Anzahl, sondern allenfalls der Inhalt. Da aber der Inhalt von Mails in der Regel leicht fälschbar ist, ist es weiterhin von Bedeutung, ob die Gegenseite dessen Richtigkeit bestätigt oder bestreitet.

in denen ein reger email-Schrftverkehr mit sehr vielen
emails als Beweis für eine Auftragerteilung bei Gericht
anerkannt wurde?

Zwar muss ein Richter u. U. tatsächlich Beweise gegeneinander abwiegen. Dabei handelt es sich aber um ein Sprachbild, der Richter führt keine Wägung im physikalischen Sinne durch. Selbst wenn die vielen und noch mehr Mails auf schwerstes Bütten gedruckt wären - für die Urteilsfindung fiele das nicht ins Gewicht.

IANAL