Hallo zusammen
Mal angenommen, ein Kunde hat bisher alle Aufträge per Mail erteilt und die Rechnungen bezahlt. Zu Beginn eines neuen Auftrages stand eine Auftragserteilung, wo der Kunde in einer email genau auflistete, was er für seine neue Geschäftsausstattung braucht. Dann folgten über 100 emails mit ständigen Änderungswünschen des Kunden, die für den Auftragnehmer einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeuteten. Nach Beendigung des Auftrages hatte der Kunde dem Auftragnehmer als Beleg von der Geschäftsausstattung mehrere Drucke per Post zugeschickt (Genau die Drucksachen, die der Kunde Monate zuvor bestellt hatte).
Nehmen wir weiter an, der Auftragnehmer konnte aufgrund widriger Umstände die Rechnung für die Geschäftsausstattung erst mehrere Monate später stellen, und der Kunde will nun überhaupt nichts bezahlen, weil er nicht mehr nachvollziehen könnte, welche Änderungen angefallen wären.
Wenn nun der Auftragnehmer alle emails des Kunden ausgedruckt und als Original auf dem Server seines Providers hat, seine emails an den Kunden jedoch nur noch indirekt (in den emails des Kunden wäre - wie bei emails sehr oft üblich - der komplette email-Schriftverkehr von mehreren Tagen mit Datum und Uhrzeit eingebettet), würden die vielen emails als Beweis für eine Auftragserteilung vor Gericht reichen?
Kennt jemand Gerichtsurteile - mit Aktenzeichen - in denen ein reger email-Schrftverkehr mit sehr vielen emails als Beweis für eine Auftragerteilung bei Gericht anerkannt wurde? Danke für eure Antworten.