Gelten erdberührte Räume als Wohnraum? - Bauordnung Niedersachsen

angenommen ein Haus hat zwei Ebenen (Flachdach), und durch die Hanglage lassen sich die Ebenen nicht klassisch zu Untergeschoss - Erdgeschoss - Obergeschoss einordnen.
Meines Erachtens hat das Haus auf der einen Seite Erdgeschoss und Obergeschoss, und auf der anderen Seite Untergeschoss und Erdgechoss.

Aber wie verhält es sich mit den Zwischenbereichen auf der unteren Ebene, die zum Teil Erdreichbefüllt sind? Ab welcher Erdfüllhöhe gibt es Probleme mit der Bauordnung in Definition der Wohnraumzuordnung?

Abgesehen vom Flur und Bad sind Fenster in jedem Raum vorhanden.
Die Fenster wurden überall vergrößert - in zwei Räumen gehen sie jetzt als große Terrassendoppelfenster bis zum Boden (sind aber zum Teil erdumgeben).

Im dritten Zimmer (Gäste- & Sportzimmer) ist das Fenster 145x92, und die Unterkante des Fensters ist 1,20 m (ab Fertigfußboden gemessen - die Erdbefüllung liegt bei ca. 80 cm).
Dieser Raum ist meines Erachtens definitiv Wohnraum nach niedersächsischem Baurecht.

Wie verhält es sich mit dem vierten Raum?
Zur Zeit wird er als Hdobbyraum genutzt (mit Parkettboden, wie in den andreren Räumen).
Fenstergröße ist 2,65x0,60 - Fensterunterkante ist 1,55 m vom Fußboden, und die Erdhöhe liegt bei 1,25 m vom Fußboden.
Diesen Raum würde der Bauherr evtl. später mal als Küche einrichten, wenn dieser Raum als Wohnraum später für eine separate Einliegerwohnung deklarierbar ist.

Welche Räume können definitiv als Wohnraum erklärt werden?
Wie verhält es sich mit dem Flur, von dem am Anfang Technikraum und Kellerraum abgehen?

Bei dem Haus handelt es sich bisher um einzeln privat genutzten Wohnraum…

Vielen Dank und beste Grüße
Bert

Hall0
also, ich zögerte, ob ich nicht doch den „ich weiß keine Antwort“-Button drücken sollte, denn das ist eine rechtliche Frage, die eines Architekten oder Rechtsanwaltes bedarf.
Doch mein Menschenverstand stellt an der Stelle die Frage, wie groß eigentlich der Unterschied ist, zwischen verminderter Raumhöhe wegen Dachschräge und höherem Fußboden.
Und welche Sorte Erdbefüllung ist es? Ist der Boden ein wohnraumtauglicher, unabhängig von der Raumhöhe dort?
Also würde ich zunächst prüfen, wie hoch die Räume sind und Parallelen zu Dachschrägen ziehen, dann zur Qualität und Bewohnbarkeit des Fußbodens.
Also keine echte Hilfe
sorry
Susanne

Hallo Susanne,
es gibt keine Dachschrägen und die Raumhöhen sind in beiden Ebenen ca. 2,50m.
Vom Innenraum gibt es keinerlei Einschränkungen bezüglich Wohnqualität und Bewohnbarkeit.
Es geht nur um die Erdberührung (auf verschiedener Höhe) durch die Hanglage.
Vielen Dank
Bert

Aufenthaltsräume haben ua Anforderungen an Raumhöhe, Belichtung, Beheizung, Dämmung und Belüftung zu genügen. Was hinter der Wand ist, spielt dabei keine Rolle. Flure, Bäder, Abstellräume sind keine Aufenthaltsräume.

vnA