Gelten Leberwerte bei der Alkohol-Mpu noch?

Kann ich denn bei einer Alkohol-Mpu noch Leberwerte abgeben? Oder gelten ab 2011 nur noch Urinscreenings? warum darf mein Hausarzt die nicht machen? Sondern nur das Gesundheitsamt? LG Tanja

Hallo tanjan,
Du kannst bei einer Alkohol-Mpu noch Leberwerte abgeben, wenn Du in die Kategorie Alkoholgefährdung fällst.
1 - Alkoholabhängigkeit
2 - Alkoholmißbrauch - keine Kontrolle des Konsums möglich
1+2 - ETG- Abstinenznachweis
3 - Alkoholgefährdung
4 - Kopplung Trinken und Fahren
3+4 erst Abstinenznachweis, dann Leberwerte Nachweis - da kontrolliertes Trinken mgl.
Schau mal hier:
http://www.cra-kongress.de/uploads/media/Workshop_-_…
Ab 2011 gelten also bei bestimmten „Diagnosen“ nur noch Urinscreenings. Die müssen unter bestimmten Bedingungen abgegeben werden - Fremdbestimmt und Sichtkontrolle, das dürfen nur Verkehrsmediziner, Betriebs und Arbeitsmediziner und das Gesundheitsamt.

Gruß Petra

Ja auch Leberwerte, die Transaminasen und Gamma-GT, gelten weiterhin als Nachweis beziehungsweise Indiz für einen Alkoholmissbrauch bzw. Alkoholabhängigkeit, zusätzlich zu noch feineren und genaueren Blutwerte die den Nachweis für eine strikte Alkoholkarenz während eines Zeitraus von 12 Monaten und darüber hinaus zeigen.
Das Gesundheitsamt als unabhängige, übergeordnete Behörde und als neutrales Organ wird mit der Erbringung der angeforderten Werte beauftragt. Der Hausarzt ansich ist keine geeignete Institution für gerichts- und/oder verwaltungsrechtliche Untersuchungen nach einer vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis. Zusätzlich kann man das zwar machen ist aber rausgeschmissenes Geld. Urinscreenings alleine gelten nach der verwaltungsrechtlichen Auffassung nicht alleine.

bei mir ist es jetzt der fall, daß man mir in meiner selbsthilfegruppe erzählt hat, daß man bei der mpu keine leberwerte mehr animmt. soweit ich weiß werden urinscreenings nur bei drogen verlangt was aber bei mir nicht der fall ist. möchte also auch keine screenings abgeben weil ich meine leberwerte habe. vielen dank für ihre antwort. lg tanja

Der Abstinenznachweis wurde geändert, da die Leberwerte nicht wirklich aussagekräftig sind und von vielen Faktoeren beeinflußt werden können.Nur Urinscreenings sind, ähnlich wie Drogenscreenings, Alksoholkonsum ausschließen.

Gruß

habe von den neuen Regelungen keine Ahnung, sorry.

MfG R. Klauck