Gelten neue Regeln für Bafög-Anträge rückwirkend?

hi,
Ich habe im Oktober einen Antrag auf Schülerbafög gestellt. Zu diesem Zeitpunkt lag mein Vermögen und der wert meines PKWs unter den Grenzen von 5200€ und 7500€.

Dennoch wurde mein Antrag abgelehnt weil in der Zwischenzeit beschlossen wurde, dass ein PKW voll angerechnet wird.
Kann das Rückwirkend überhaupt gelten?

Hallo,

ja leider!

Lies Dir trotzdem die Tipps und Tricks auf folgende Seite durch, vielleicht gibt es für Dich einen Ausweg unter den Härtefallregelungen:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

Viel Erfolg!

Vita

Hi,

habe mal rumgesucht, ganz hilfreich ist folgender Artikel: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt, ab dem du Schülerbafög beziehen wirst; ist natürlich blöd, wenn sich zwischenzeitlich die Regelungen zu deinen Ungunsten verändert haben, aber rechtlich o.k. (schließlich profitieren ja auch diejenigen von einer Erhöhung, die zu einem früheren Zeitpunkt den Antrag gestellt haben)Vielleicht nutzt dir die im Artikel genannte Härtefallregelung was (Pkw notwendig)

Sollte es wirklich der Fall sein, dass der Antrag für Schule ab Oktober 2010 gilt, die Rechtsänderung aber erst zum neuen Jahr gültig wird, müssten die ersten drei Monate nach altem Recht berechnet werden.

LG, viel Glück beim Kampf mit der Bafög-Bürokratie

figuralis

hallo, sorry da kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
bin auch kein experte, sondern nur interessierte.
Erkundige dich mal auf der seite studis online, vielleicht bekommst du dort nähere infos.
viel glück.
gruss roswitha

Ist mir nicht bekannt.Normalerweise gilt alles ab der Antragstellung.

Gruß Edo