Liebe Community,
als Kassenwart in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, in der Bufdis/FSJler regelmäßig zum Geburtstag und zu ihrer Verabschiedung beschenkt werden, wüsste ich gerne, ob die steuerliche Freigrenze von 60 Euro für Aufmerksamkeiten zu einem persönlichen Anlass (bzw. ohne Anlass 44 Euro / Monat) auch für die Personengruppe der Bufdis / FSJler Anwendung findet oder ob hier anderes (weniger) gilt?
Bei uns sollen sie Sachgeschenke für 25€ zum Geburtstag und Sachgeschenke zum Abschied für 10 € erhalten.
Für eine Antwort (evtl. mit Text einer Verordnung o.ä.) wäre ich sehr dankbar, denn im Internet findet sich hier nichts Eindeutiges …
Freundlichen Gruß
Christian