Hallo. Ich habe mir vor 2 Jahren ein Motorrad gekauft, welches nun nach 2 langen Jahren durch einen Gutachter endlich für defekt beim kauf erklärt wurde. Ich bekomme demnach definitv recht und werde das Motorrad an den Händler zurück geben. Neben den mir entstandenen Kosten, (Kaufvertrag, Reparturabholung, Ersatzteilkosten) die ich sicher erstattet bekomme, wäre meine Frage, was ich noch geltend machen kann. Ich habe das Motorrad von Beginn an nicht nutzen können und es 2 Jahre in der Garage verstaut, musste es mehrmals Kilometerweit schieben, da es einfach stehen blieb, hatte Versicherungskosten und Steuer zu zahlen. Kann ich das alles geltend machen, sowie eine Ausfallentschädigung, da ich es 2 Sommer nicht nutzen konnte, obwohl der defekt der Lichtmaschine in Sekundenschnelle durch den Händler feststellbar gewesen wäre. Er sogar darauf hingewiesen worden ist.
Hallo,
hast du keinen Anwalt, dem du die Frage stellen kannst? Alles andere ist in meinen Augen Kokolores, davon abgesehen, dass hier ja auch keine Rechtsberatung erlaubt ist.
Gruß
Christa
das ist falsch. es war nicht ‚ein‘ gutachter, sondern ‚dein‘ gutachter. selbstverständlich entscheidet der genau gar nichts. der verkäufer kann (auf seine kosten) ein gegengutachten erstellen lassen.
entscheiden kann das nur ein richter, wenn sich der verkäufer nicht ‚freiwillig‘ zum zahlen bereit erklärt.
das heißt für mich: du hast genau gar keinen anspruch auf irgendeine entschädigung. es ist allein dein problem, wenn du zwei jahre mit der reparatur gewartet hast.
wie lange dauern deine 2 Jahre GENAU? und wie sieht es mit nachbesserungsversuchen durch den händler aus - wurde da irgendwas versucht? dem händler überhaupt gelegenheit gegeben?
Dann habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Sry. Der Händler hatte bereits seine Reparaturversuche und der Gutachter war ein vom Gericht bestellter Gutachter. Ich habe einen Anwalt ja, wollte aber gerne durch eigene „Recherche“ erfahren, was ich alles geltend machen kann. Weniger aus eigenem finanziellem Interesse, mehr weil ich einem Großunternehmen wie in diesem Fall ihre Schlamperei, Ignoranz und Großkotzigkeit gerne bestmöglich zurückzahlen will.
Wenn du einen Anwalt hast, kannst du dir ziemlich sicher sein, dass er schon ganz gut weiß, was er dem Händler in Rechnung stellen kann, einschließlich seines Honorars.
bingo.