Geltendes Recht in Botschaften

Befindet man sich bei Betreten z.B. der chinesischen Botschaft wirklich auf chinesischem Boden, wie es manchmal in Film und Fernsehen dargestellt wird?
Gelten dort theoretisch auch die Gesetze des jeweiligen Landes? Auch solche die gegen deutsches Recht verstoßen?

Hallo,

das regelt sich nach dem

Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen

Art 2 (1) Zur Durchführung des Artikels 47 Abs. 2 des Wiener :Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 wird :die Bundesregierung ermächtigt,
a)ausländische Missionen und ihren Mitgliedern auf der Grundlage :besonderer Vereinbarung mit dem Entsendestaat im Wege der :Rechtsverordnung weitergehende diplomatische Vorrechte und Befreiungen :nach Maßgabe der Gegenseitigkeit zu gewähren

Konkret heisst das,es gelten die gleichen Regeln wie für Abgeordnete des deutschen Bundestages, sprich das Gebäude der Botschaft fällt nicht unter die Amtsgewalt der deutschen Vollzugsbehörden (so wie der Bundestag auch nicht) und gegen das Personal und die Botschafter kann nur beim ergreifen auf frischer Tat von deutschen Vollzugsbehörden etwas unternommen werden. Ansonsten bedürfen Ermittlungen (wie auch im Bundestag) der Zustimmung des leitenden Botschafters.
Bei allen Ländern,die mit der BUndesrepublik Deutschland ein Rechtshilfe-Abkommen abgeschlossen haben,können sich die deutschen Behörden aber an das jeweilige Land wenden und dieses kann das betroffende Personal „Freigeben“,so das es sich den Ermittlungen stellen muss.Ein änhliches Verfahren gibt es ja auch im Bundestag mit der Aufhebung der Immunität der Abgeordneten.

Ich verstehe. Vielen Dank für die schnelle und informative Antwort.

Hallo!

Befindet man sich bei Betreten z.B. der chinesischen Botschaft
wirklich auf chinesischem Boden, wie es manchmal in Film und
Fernsehen dargestellt wird?

Nein, aber man befindet sich auf Botschaftsterritorium, auf welchem besondere Regeln gelten. Vertreter des Empfangsstaates dürfen nur mit Zustimmung das Territorium betreten.

Gelten dort theoretisch auch die Gesetze des jeweiligen
Landes? Auch solche die gegen deutsches Recht verstoßen?

Jein, grundsätzlich nicht, aber auch da gibts dann ein paar Sonderregeln. Vor allem auch bei Konsulaten (was nicht das gleiche ist wie eine diplomatische Vertretung), denn ein Konsulat übt ja zum Teil auch eine behördliche Funktion für einen fremden Staat aus. Natürlich bearbeitet das russische Konsulat in Deutschland einen Visumantrag nach russischem Recht, sonst wäre das ja sinnlos.

Der Vergleich mit dem Bundestag ist übrigens unpassend, nur weil da auch Immunität draufsteht, ist nicht das gleiche drinnen. Es stimmt aber, dass es da vor allem zwei relevante Konventionen gibt, die Wiender Diplomatenrechtskonvention und die Wiener Konsularrechtskonvention.

Gruß
Tom