Hallo Gemeinde,
angenommen, eine Person hat in 2014 freiwillig für ein Jahr eine Pause eingelegt und ist Nichtbeschäftgt (war vorher Angestellter, hat regulär gekündigt). Grund ist der enorme Pflegeaufwand seines kranken Vaters. Könnte die Person dennoch bei der Einkommenssteuererklärung Handwerkerkosten, Studiengebühren, Beerdigungskosten, Spenden und Pflegeaufwendungen des Vaters geltend machen?
Danke und Freundliche Grüße
Dan