Geltendmachung bei Nichtbeschäftigung

Hallo Gemeinde,

angenommen, eine Person hat in 2014 freiwillig für ein Jahr eine Pause eingelegt und ist Nichtbeschäftgt (war vorher Angestellter, hat regulär gekündigt). Grund ist der enorme Pflegeaufwand seines kranken Vaters. Könnte die Person dennoch bei der Einkommenssteuererklärung Handwerkerkosten, Studiengebühren, Beerdigungskosten, Spenden und Pflegeaufwendungen des Vaters geltend machen?

Danke und Freundliche Grüße
Dan

Hallo!

Was hat Steuererklärung mit Arbeit/Beschäftigunsgverhältnis zu tun ?  Nichts direkt, oder ?  Denn auch wenn man „nur“ andere Einkünfte, etwa aus Mieten oder Zinsen hat, muss man doch eine Steuererklärung machen.

Und kann alles absetzen was geht.

Und nun muss man nur wissen, ob man für das Jahr überhaupt Steuern zahlen muss. Wenn nicht, kann man noch so viel Ausgaben haben, wobei sollte man die denn berücksichtigen ?

Soll Finanzamt also z.B. die Spenden direkt wieder erstatten ?

MfG
duck313

Servus,

Wenn nicht, kann man noch so viel Ausgaben haben, wobei sollte man die denn berücksichtigen?

Wenn es sich um Werbungskosten und Betriebsausgaben geht, ganz schlicht bei der Einkunftsart, zu der sie gehören. Das führt dann zu negativen Einkünften und ggf. einem Verlustrücktrag bzw. -vortrag.

Bei den im UP genannten Ausgaben geht das allerdings nicht, weil es sich weder um Werbungskosten noch um Betriebsausgaben handelt.

Schöne Grüße

MM