Geltendmachung Rechnungsdatum

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte meine berufliche Weiterbildung steuerlich absetzen. Das Rechnungsdatum lautet auf 2010. Die Weiterbildung findet aber komplett 2011 statt. Für welches Jahr kann ich es geltend machen?

Mit freundlichen Grüßen

Robert Schneider

Wenn Rechnungsdatum und Zahlung in 2010 erfolgt sind in 2010. Ansonsten 2011

Hallo,
es gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 Einkommensteuergesetz. Also die Kosten für die Weiterbildung sind bereits 2010 absetzbar. In 2011 können noch die Fahrtkosten etc. angegeben werden.
Gruß