Geltendmachung von ansprüchen gem. Arbeitsvetrag

hallo,

stellen wir uns mal vor ein arbeitnehmer möchte seine ansprüche bezüglich stundenlohn gem. arbeitsvetrag geltend machen. er bekommt jetzt nach tarif der allerdings niedriger liegt als sein stundenlohn gem. arbeitsvetrag.
der arbeitgeber wurde schoneinmal schriftlich darauf hingewiesen doch ohne antwort.
die frage ist wie könnte so ein schreiben eines arbeitnehmers bezüglich der geltendmachung von ansprüchen gem. arbeitsvertrag gegenübet dem arbeitgeber aussehen.
und ist es richtig das der AN 3 monate rückwirkend diesen loh gem. AV verlangen darf?

danke

Hallo

die frage ist wie könnte so ein schreiben eines arbeitnehmers
bezüglich der geltendmachung von ansprüchen gem.
arbeitsvertrag gegenübet dem arbeitgeber aussehen.

(mal so aus der Hüfte)

Sehr geehrter AG.

Am xx.xx.xxxx habe ich Sie bereits erfolglos darauf aufmerksam gemacht, daß Sie sich bei der Berechnung meines Arbeitslohnes in Höhe von XY€/Stunde zu Unrecht am Tarifvertrag XY richten. Ich weise Sie noch einmal ausdrücklich auf den mit Ihnen abgeschlossenen Arbeitsvertrag vom xx.xx.xxxx hin, in welchem wir in §? einen Stundenlohn von QJ€ vereinbart haben. Daraus ergeben sich für die Monate xy bis yx die folgenden Differenzen:
Januar, xy€
Februar, xy€
(…)
Ich bitte Sie, die ausstehenden Bruttoeinkünfte von 1.000.000,00 € spätestens bei der Februarabrechnung zu berücksichtigen und den daraus resultierenden ausstehenden Nettobetrag bis zum xx.xx.xxxx auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen. Soweit ich einen positiven Eingang der mir zustehenden Summe bis zum o.g. Termin nicht feststellen kann, bleibt mir leider nur noch die Möglichkeit, meine Forderungen auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Da dies weder in Ihrem noch in meinem Interesse liegen sollte, erwarte ich eine schnelle fristgerechte Beilegung dieses Ärgernisses und eine zukünftige Berechnung meiner Lohnanssprüche mit dem einzelvertraglich vereinbarten Stundenlohn von QJ€.

Im Voraus herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
nils

und ist es richtig das der AN 3 monate rückwirkend diesen loh
gem. AV verlangen darf?

Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Allerdings könnte einzel- und/oder tarifvertraglich eine Ausschlussfrist vereinbart sein. Dann gilt diese.

Gruß,
LeoLo

hallo,

super lieben dank für die mühe.

da ist was für mich dabei.

vielen dank nochmal leo

gruß nils