Geltendmachung von Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,

nehmen wir einmal an, eine Person kommt aus Italien nach Deutschland. Nachdem sie 30 Jahre in Deutschland war, nimmt sie die Deutsche Staatsangehörigkeit an.
Der Vater dieser Person war schon versorben, als die Person von Italien nach Deutschland kam. Die Mutter und Geschwister leben weiterhin in Italien. Irgendwann verstirbt auch die Mutter.

Es trägt sich nun zu, dass diese Person einen Anruf aus Italien erhält. Der Anrufer bittet sie, ohne weitere Hintergrundinformationen, ihm eine Art Abtretungserklärung zu unterschreiben.
Der Anrufer erklärt nur, dass er diese Unterschrift der Form halber bräuchte, da er von ihrem Vater zu Lebzeiten ein Grundstück erworben habe. Das Grundstück wurde bebaut. Nähere Angaben liegen hierzu nicht vor.

Die Geschwister bekommen gleichgelagerte
Anrufe.
Über Gespräche innerhalb der Familie stellt sich dann heraus, dass der Vater mehrere Grundstücke hatte und diese verpachtete. Nach seinem Tod geriet dies wohl in Vergessenheit und keiner kümmerte sich um diese Angelegenheit.

Zwischenzeitlich wurden die Grundstücke bebaut, bzw. von den ehemaligen Pächtern wohl an Dritte weiterverkauft.

Wie würde sich ein solcher Fall nach Erbrecht darstellen?
Könnten die Geschwister noch Anspruch auf die Grundstücke erheben und wie müsste man dann vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag,

ich habe keine Ahnung.
Ingeborg

Es tut mir leid, aber diese Frage kann ich nicht beantworten. MfG Löwenkind

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Voraussichtlich wird italienisches Erbrecht Anwendung finden.

Auch dort würde sich die Erbfolge dann nach einer letzwilligen Verfügung oder nach der gesetzlichen Erbfolge richten.

Sie sollten ohne anwaltlichen Rat nichts unterschreiben.

Hier sollte ein aufs italienische Erbrecht spezialisierte Anwalt - am Besten in Italien beauftragt werden.

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de