Guten Tag,
welche Vorschriften gibt es im Steuerrecht hinsichtlich der Geltendmachung von Rechnungen in der Einkommenssteuererklärung?
Ist für die Geltendmachung das Rechnungsdatum maßgebend oder der Zeitpunkt der Leistungserbringung?
Beispiel: Arztrechnung vom 08.01.2014. Die Leistung wurde im Oktober 2013 erbracht.
In welcher Einkommensteuererklärung muss diese Rechung für außergewöhliche Aufwendungen geltend gemacht werden?
In der für 2013 oder in der für 2014 oder ist das egal?
Danke für die Antwort! Gruß, rivasol