Hallo zusammen,
angenommen ein Vermieter muss nach dem Auszug eines Mieters unfamgreiche Reparaturen (Austausch von elektr. Rollädenschaltern, Schleifen und Erneuern von Echtholzparkett usw.) durchführen.
Da er handwerklich begabt ist, führt er diese selber durch.
Kann er diese Reparaturen gegenüber dem Mieter geltend machen und mit der Kaution verrechnen?
Er hat immerhin keine Firma damit beauftragt, kann also keine Rechnung vorlegen.
Wenn er das geltend machen kann, wie?
Gruß
Sandamarin
Kostenvoranschlag aber OHNE MWSt
vnA
Da ist ja erst mal zu unterscheiden, ob er die Kosten generell auf den Vermieter abwälzen darf. Die Mängel sollten erst mal in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden (defekte Rolladenschalter etc.). Wenn der Defekt der Schalter erst später auffällt: Pech gehabt.
Dann ist die Frage, ob Schäden im Parkett nicht zur allgemeinen Abnutzung der Mietsache zählen. Kratzer und Katscher zählen nicht zu den Schönheitsreparaturen, die ein Mieter ausführen muss.
Sollte der Vermieter dies alles auf den Mieter umlegen können, kommt die Frage nach der Nachweisbarkeit und der fachgerechten Ausführung. Welchen Stundenlohn will denn der Vermieter hier ansetzen?
kommt die Frage nach der Nachweisbarkeit und der fachgerechten :Ausführung.
Sehe ich anders. Der VM kann seinen Schaden auch geltend machen, wenn er ihn beziffern kann (Kostenvoranschlag) aber trotzdem nicht reparieren lässt. Natürlich hast du Recht: Es muss klar sein, dass es ein Schaden ist für den der M zu haften hat.
vnA
Hallo,
Dann ist die Frage, ob Schäden im Parkett nicht zur
allgemeinen Abnutzung der Mietsache zählen. Kratzer und
Katscher zählen nicht zu den Schönheitsreparaturen, die ein
Mieter ausführen muss.
Stimmt, das sind Schäden (wie zB Brandlöcher/Rotweinflecken im Teppichboden) die dem VM ersetzt werden müssen.
Abnutzungen wären zB Laufspuren bei denen man sieht, dass die Versiegelung Glanz verloren hat, oder auch Farbunterschiede durch aufgestellte Möbel…
Gruß
M.
Hallo,
ich ging beim Parkettschaden von den Folgen eines ausgelaufenen Aquariums (ca. 450 ltr.) aus.
Das ist sicherlich kein normaler Abnutzungsschaden.
Sollte man also als Vermieter vorher einen Kostenvoranschlag einholen und den Einreichen?
Und wenn man das nicht gemacht hat?!
gruß
Sandamarin
Dann holt man ihn sich hinterher (wenn eine Firma findet, die das macht) oder man sammelt die Materialrechnungen und schätzt den Zeitaufwand.
vnA
Weshalb ohne USt?
Denn ver Vermieter ist sicherlich nicht UST abzugsfähig auser es handelt sich um Unternehmersiche Vermietung ohne Ausschlussumsätze und Optierung auf USt.
Denn ver Vermieter ist sicherlich nicht UST abzugsfähig auser
es handelt sich um Unternehmersiche Vermietung ohne
Ausschlussumsätze und Optierung auf USt.
Führt der Vermieter keine Umsatzsteuer ab, so darf er natürlich auch keine berechnen. Sie sind ja nicht angefallen.
Hi,
Aber der Mieter Zahlt bei behebung des Schadens 100 % Kosten + UST, somit ist die Schadenssumme bei bei nicht Abzugsberechtigten Vermietern 119 % Also gleich Bruttorechnungssumme.
oder liege ich da ganz falsch?
Leistung wird nicht ausgeführt, sondern lediglich ein finanzieller Schadenausgleich gefordert: Keine Leistung = keine Umsatz- für den Mieter Mehrwertsteuer.
Leistung wird in Eigenarbeit ausgeführt: VM umsatzsteuerpflichtige Vermietung: keine Fremdleistung, somit keine Umsatzsteuer für den Mieter. Der VM kann Umsatzsteuer für Material geltend machen und die Ausgaben fließen in die VV. Mieter zahlt Kostenvoranschlag ohne MWSt oder reale Kosten Material mit MWSt, Arbeitsentgelt ohne.
VM nicht umsatzsteuerpflichtig: Mieter zahlt Kostenvoranschlag ohne MWSt oder reale Kosten Material mit MWSt, Arbeitsentgelt ohne.
Leistung wird von Firma ausgeführt: Mieter zahlt Rechnung mit MWSt. Vermieter kann, wenn er darf, USt geltend machen und auf jeden Fall Kosten bei VV.
Finanzielle Leistungen des Mieters sind als Einnahmen aus VV steuerpflichtig. (Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das auch dann der Fall ist, wenn der Schaden nicht beseitigt wird.)
vnA