Geltenmachen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Frist + Frage zum Urlaubsanspruch

Hallo,

nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an:

Ein Arbeitgeber zahlt seit 15 Jahren Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ohne darauf hinzuweisen, dass die Zahlung freiwillig erfolgt.

Plötzlich stellt er diese Zahlungen ein.

Das Arbeitsverhältnis endet im Herbst 2014. Für welchen Zeitraum kann der Arbeitnehmer rückwirkend Urlaubs- und Weihnachtsgeld einklagen? Und innerhalb welcher Frist muss er den Anspruch geltned machen?

Noch eine Frage zum Urlaubsanspruch. Ist es tatsächlich so, dass dann, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. eines Jahres endet, der Urlaubsanspruch des ganzen Jahres geltend gemacht werden kann? Und wie wäre die Konstellation, wenn das Arbeitsverhältnis im Frühjahr 2015 endet?

Vielen Dank