im Rahmen eines Aufsatze muss ich mich an einem Punkt kurz damit auseinandersetzen, für wen deutsche Gesetze alles gelten. Ich möchte jetzt keine explizite Hilfe, sondern möchte einfach nur wissen, ob ich mit meinem Gedankengang richtig liege.
Im Prinzip würde ich einfach sagen, dass deutsche Gesetze für jeden gelten, der sich in Deutschland aufhält. Sprich auch „Ausländer“ ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Ich möchte hierbei nicht darauf eingehen was ein „Ausländer“ ist sondern nur klären, wo der Geltungsbereich der deutschen Gesetze ist.
Kann ich mich hierbei auf die Präambel des GG stützen und auch als Quelle angeben? Einen Kommantar dazu würde ich ebenfalls zitieren. Kann ich daraus aber auch ableiten, dass das GG und alle anderen Gesetze die dem untergeordnet sind auch für Ausländer gelten?
Vielleicht hat noch jemand einen Literaturtipp dazu in dem sich das nochmal besser nachlesen lässt.
Mir ist bewusst, dass in einzelnen Gesetzen der Geltungsbereich geregelt ist. Mir geht es aber vielmehr um eine allgemeinere Definition und nicht um ein bestimmtes Gesetz.
Zu wenig Eigeninitiative oder Ähnliches lasse ich mir an dieser Stelle nicht vorwerfen.
Mir ist bewusst, dass in einzelnen Gesetzen der
Geltungsbereich geregelt ist.
Das widerspricht aber leider dem:
Mir geht es aber vielmehr um
eine allgemeinere Definition und nicht um ein bestimmtes
Gesetz.
Wie kann es eine allgemeine Definition geben, wenn jedes Gesetz einen anderen Gültigkeitsbereich hat? Schon mal daran gedacht, dass einige Gesetze sogar für Straftaten gelten, die im Ausland begangen wurden (http://dejure.org/gesetze/StGB/5.html)? Was doch offensichtlich kaum für alle anderen Gesetze (Bundesurlaubsgesetz? Landesabfallgesetz? …?) gleichermaßen gelten kann? Schau Dir doch mal an, welche Gesetze allein bei http://dejure.org/ zu finden sind (rechts oben, das Feld neben ‚aufschlagen‘ anklicken). Und das sind noch lange nicht alle.
Ganz so einfach ist es eben wieder mal doch nicht.
Gruß
loderunner (ianal)
sieh die Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft an. Dessen Gesetze gelten für alle, die sich in diesem Gebiet aufhalten. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn es das Gesetz explizit vorsieht. Siehe z.B. die §§ 4 bis 9 StGB.