Geltungsbereich Mietrecht

Hallo,

Genossenschaftsmitglieder weist der Mieterschutzbund regelmäßig mit der Begründung „Eigentümer“ ab.
Gleichzeitig werden gerade die Daten von Genossenschaften gerne zur Erstellung von Mietspiegeln genutzt. Dabei dürfen die Genossenschaften i.d.R. laut Satzung gar keine Mieter haben.
In diversen Urteilsbegründungen wird das Mietrecht für Genossenschaftsmitglieder angewendet. Mit der Folge, dass Steigerungen des Nutzungsentgeltes mit dem Mietspiegel begründet werden.
Dies widerspricht jedoch grundlegend dem Genossenschaftsgedanken.

Wie passt das alles zusammen?
Gilt das Mietrecht tatsächlich für Eigentümer?

MfG Frank

Hallo,

das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, wobei der Vermieter Eigentümer oder selber nur Mieter der zu vermieteten Mietsache ist.

si

Hallo,

das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und
Vermieter, wobei der Vermieter Eigentümer oder selber nur
Mieter der zu vermieteten Mietsache ist.

Bei Genossenschaften git es weder Vermieter noch Mieter. Somit dürfte das Mietrecht also nicht greifen.

Tatsächlich habe ich schon Schreiben zur Erhöhung des Nutzungsentgeltes gesehen, die sich als Begründung auf den Mietspiegel bezogen.

MfG Frank