Hallo,
Genossenschaftsmitglieder weist der Mieterschutzbund regelmäßig mit der Begründung „Eigentümer“ ab.
Gleichzeitig werden gerade die Daten von Genossenschaften gerne zur Erstellung von Mietspiegeln genutzt. Dabei dürfen die Genossenschaften i.d.R. laut Satzung gar keine Mieter haben.
In diversen Urteilsbegründungen wird das Mietrecht für Genossenschaftsmitglieder angewendet. Mit der Folge, dass Steigerungen des Nutzungsentgeltes mit dem Mietspiegel begründet werden.
Dies widerspricht jedoch grundlegend dem Genossenschaftsgedanken.
Wie passt das alles zusammen?
Gilt das Mietrecht tatsächlich für Eigentümer?
MfG Frank