Geltungsbereich Verkehrszeichen StVO

Hallo,
es gibt hier Streit unter Kollegen über den Geltungsbereich eines Halteverbotes.

Am Beginn der Straße steht Zeichen 289 Eingeschränktes Halteverbot.
50m dahinter folgt Zeichen 283 Absolutes Halteverbot mit Zusatzschild für zeitliche Beschränkung, ähnlich 1042-33, Konkret: Mi 07.00-08.00 Uhr.

Was darf ich nach dem 2. Zeichen nach 08.00 Uhr.

Danke für richtige Antworten, möglichst mit Nachweis.

Hallo!

Man müsste eine Skizze haben.
Wie lang ist die Straße, hat es Seitenstraßen ?

Wenn man davon ausgeht, das Schild 289 gilt bis eine Seitenstraße käme (Ende) oder bis ein anderes Schild etwas neues/anderes vorschreibt, dann gilt 289 bis zum Schild 283 m. Zusatz.
Ab 283 gilt die zeitliche Beschränkung 7-8 h bis zur nächsten Einmündung/Ende oder bis wieder ein anderes Schild käme.
Hier dürfte also nach 8 h sogar geparkt werden. Das vorherige eingeschr. Halteverbot ist doch ab Schild 283 nicht mehr gültig.

MfG
duck313

Hallo,

Aus dem Bauch heraus (und ich betone, nur gefühlsmäßig) hätte ich gesagt, dass nach 8 Uhr Zeichen 286 auch über das andere, zeitlich nicht mehr gültige 283, hinaus Gültigkeit besitzt. Ansonsten gehe ich davon aus, dass man den Bereich des 286 hätte präziser kennzeichnen können/müssen, nämlich mit 286-10 und 286-20.

Beziehungsweise hebt das zeitlich begrenzte 283 nicht das 286 auf, wenn die zeitliche Begrenzung gerade nicht trägt.

Gegenbeispiel: Autobahn mit Geschwindigkeitsbegrenzung 130. Nahe einer Ortschaft gibt es eine Begrenzung von 22-6 Uhr auf Tempo 80 wegen Nachtruhe. Das bedeutet ja nicht automatisch, dass die 130 aufgehoben sind, wenn ich nach 6 Uhr vorbei komme …

Grüße
Pierre

406,36m :grinning:
Keine Seitenstraßen, nur beiderseits Grundstückszufahrten die also keine Rolle spielen.
Innerorts, parallel zu einer wegen Baumaßnahmen gesperrten Hauptstraße weshalb diese fragliche Straße jetzt zur Hauptstraße mutiert.
Auf dem Gegenfahrstreifen gibt es keine Einschränkungen.